Umfassende Unterstützung und alle Neuerungen für Pflegebedürftige und Angehörige
56+ Sources
- 1.Wichtige Highlights für Pflegegrad 3 im Jahr 2025
- 2.Die Grundlagen des Pflegegrades 3
- 3.Leistungen und Förderungen bei Pflegegrad 3 im Detail (2025)
- 4.Unterstützung im Alltag und Wohnumfeld
- 5.Antragstellung und Wichtige Hinweise
- 6.Zusätzliche Unterstützung und Entlastung für Angehörige
- 7.Übersicht der Leistungen und ihrer Entwicklung
- 8.Die Auswirkungen der Pflegereform 2025: Eine Analyse
- 9.Optimale Nutzung der Leistungen: Eine Mindmap
- 10.Vertiefende Einblicke: Erklärvideo zu Pflegegrad 3
- 11.Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 12.Fazit
- 13.Empfohlene weiterführende Themen
- 14.Referenzierte Suchergebnisse
Wichtige Highlights für Pflegegrad 3 im Jahr 2025
- Erhöhte Leistungen: Ab 2025 wurden die finanziellen Leistungen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5% angehoben, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige weiter zu entlasten.
- Flexibles Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro eingeführt, der flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege genutzt werden kann.
- Erweiterte Unterstützung: Neben finanziellen Hilfen gibt es umfassende Unterstützung durch Entlastungsbeträge, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.
Pflegegrad 3 in Deutschland markiert eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” und ist mit einer Vielzahl von Leistungen und Förderungen verbunden, die darauf abzielen, die Pflege im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Mit der Pflegereform 2017 wurden die früheren Pflegestufen durch ein System von fünf Pflegegraden ersetzt, das die Selbstständigkeit der Betroffenen stärker berücksichtigt als den reinen Zeitaufwand der Pflege. Im Jahr 2025 wurden zudem verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht, um den steigenden Bedürfnissen gerecht zu werden und die Unterstützung für Pflegebedürftige zu verbessern.
Die Grundlagen des Pflegegrades 3
Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei Privatversicherten erfolgen. Diese Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit der Person anhand eines Punktesystems in sechs verschiedenen Modulen. Für Pflegegrad 3 ist eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass die frühere Pflegestufe 3 nicht direkt dem heutigen Pflegegrad 3 entspricht; Personen mit der früheren Pflegestufe 3 würden heute in der Regel einen höheren Pflegegrad (4 oder 5) erhalten, da der Fokus nun stärker auf dem Grad der Selbstständigkeit liegt.
Kriterien für die Einstufung
Die Begutachtung konzentriert sich auf sechs zentrale Bereiche, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln:
Mobilität
Dieser Bereich bewertet die Fähigkeit, sich fortzubewegen, Positionen zu wechseln und sich innerhalb der Wohnung oder im Außenbereich zurechtzufinden.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier wird die Fähigkeit zur Orientierung, zum Verstehen von Sachverhalten, zur Entscheidungsfindung und zur Kommunikation beurteilt.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Dieser Modul berücksichtigt Verhaltensauffälligkeiten wie Unruhe, Aggressionen oder Wahnvorstellungen sowie psychische Probleme wie Depressionen.
Selbstversorgung
Bewertet wird die Fähigkeit, alltägliche Dinge wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken selbstständig zu verrichten.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Dieser Bereich umfasst die eigenständige Einnahme von Medikamenten, die Durchführung von Verbandswechseln oder die Handhabung von medizinischen Geräten.
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Hier wird die Fähigkeit zur Gestaltung des Tagesablaufs, zur Beschäftigung und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bewertet.

Eine unterstützte Person in häuslicher Umgebung.
Leistungen und Förderungen bei Pflegegrad 3 im Detail (2025)
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine Reihe von finanziellen und praktischen Leistungen, die im Jahr 2025 angepasst und erhöht wurden, um eine noch bessere Unterstützung zu gewährleisten.
Finanzielle Leistungen für häusliche Pflege
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung, die Pflegebedürftigen zusteht, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere Privatpersonen erfolgt. Ab Januar 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 599 Euro pro Monat. Es dient dazu, die private Pflege zu honorieren und zu unterstützen.
Pflegesachleistungen
Diese Leistung ist für die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste vorgesehen. Ab Januar 2025 können hierfür bis zu 1.497 Euro monatlich genutzt werden. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, wobei sich der Anspruch auf Pflegegeld anteilig verringert, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden (Kombinationsleistung).
Entlastungsbetrag
Zusätzlich zu anderen Leistungen erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Nachtpflege, oder auch für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Teilstationäre und stationäre Leistungen
Tages- und Nachtpflege
Wenn die Pflege hauptsächlich zu Hause stattfindet, aber durch Aufenthalte in einer Einrichtung für Tages- oder Nachtpflege ergänzt wird, können die Kosten dafür übernommen werden. Ab Januar 2025 stehen hierfür bis zu 1.357 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag ist ein eigener Topf und kann zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen genutzt werden, ohne deren Kürzung.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Eine wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung der Budgets für Kurzzeitpflege (kurzzeitige stationäre Unterbringung) und Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der regulären Pflegeperson) zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Dieser Betrag kann flexibel für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr genutzt werden, um eine umfassende Entlastung für pflegende Angehörige zu bieten.
Unterstützung im Alltag und Wohnumfeld
Pflegehilfsmittel und Digitale Anwendungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis zu 42 Euro monatlich können für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe oder Bettschutzeinlagen genutzt werden, die die Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege gewährleisten.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 53 Euro monatlich für anerkannte digitale Pflegeanwendungen, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern können.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige können einen Zuschuss für Maßnahmen erhalten, die die häusliche Umgebung barrierefrei gestalten und somit die Selbstständigkeit fördern. Hierfür sind bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme möglich. Für Wohngruppen, die gemeinsam umgestaltet werden, können sogar bis zu 16.000 Euro gewährt werden. Ab 2025 steigt ein zusätzlicher Wohngruppenzuschlag für altersgerechte und barrierearme Umgestaltung auf 2.613 Euro.

Medizinische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern.
Antragstellung und Wichtige Hinweise
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dies kann formlos per Telefon, E-Mail, Brief oder über Online-Dienste erfolgen. Es ist wichtig, dass das Datum der Antragstellung als Beginn der Leistungen gilt, auch wenn die Begutachtung erst später erfolgt.
Schritte der Antragstellung
- Antrag stellen: Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden (telefonisch, schriftlich oder online).
- Pflegeberatung anfordern: Nutzen Sie die kostenfreie Pflegeberatung durch Pflegestützpunkte oder die Pflegekasse, um sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
- Begutachtung durch den MDK/Medicproof: Ein Gutachter wird einen Hausbesuch durchführen, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Es ist ratsam, ein detailliertes Pflegetagebuch, Medikationspläne und Arztberichte bereitzuhalten.
- Bescheid prüfen: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Bei Ablehnung oder einem zu niedrig eingestuften Pflegegrad haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen.
- Leistungen abrufen: Nach Erhalt des Pflegegrades können Sie die verschiedenen Leistungen beantragen und nutzen.
Wichtige Tipps für die Begutachtung
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den Pflegebedarf und die Einschränkungen detailliert, um dem Gutachter ein umfassendes Bild zu vermitteln.
- Alle relevanten Dokumente bereithalten: Dazu gehören Arztberichte, Medikationspläne und Krankenhausentlassungsberichte.
- Realistische Darstellung des Pflegebedarfs: Scheuen Sie sich nicht, alle Schwierigkeiten und Herausforderungen im Alltag zu benennen.
Zusätzliche Unterstützung und Entlastung für Angehörige
Neben den direkten Leistungen für Pflegebedürftige gibt es auch wichtige Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.
Zuschuss für Pflegekurse
Angehörige, die die Pflege übernehmen, können kostenlose Pflegekurse besuchen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu verbessern. Diese Kurse werden von den Pflegekassen angeboten und vermitteln praktische Kenntnisse zur Bewältigung der Pflegesituation.
Pflegepauschbetrag
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 regelmäßig und unentgeltlich zu Hause pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro jährlich (Stand 2025) in der Steuererklärung geltend machen, um die Belastung durch die Pflege zu mindern.

Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle in der häuslichen Pflege.
Übersicht der Leistungen und ihrer Entwicklung
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Leistungen für Pflegegrad 3 im Jahr 2025 zusammen, inklusive der Erhöhungen, die ab Januar und Juli 2025 in Kraft treten.
Leistungsart | Monatlicher Betrag (2025) | Zweck / Anmerkungen |
---|---|---|
Pflegegeld | 599 Euro | Für häusliche Pflege durch Privatpersonen (um 4,5% erhöht). |
Pflegesachleistungen | 1.497 Euro | Für Leistungen ambulanter Pflegedienste (um 4,5% erhöht). |
Entlastungsbetrag | 131 Euro | Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag. |
Tages- und Nachtpflege | 1.357 Euro | Teilstationäre Pflege, zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen. |
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege | 3.539 Euro (jährlich) | Gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel nutzbar ab 01.07.2025 (bis zu 56 Tage). |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 Euro | Für Verbrauchsmaterialien (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel). |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 53 Euro | Für anerkannte digitale Unterstützungsangebote. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme | Zuschuss für Barrierefreiheit in der Wohnung. |
Pflegepauschbetrag (jährlich) | 1.100 Euro | Steuerlicher Abzug für pflegende Angehörige. |
Die Auswirkungen der Pflegereform 2025: Eine Analyse
Die Pflegereform 2025 bringt signifikante Anpassungen mit sich, die darauf abzielen, die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien weiter zu verbessern. Die Erhöhungen der Geld- und Sachleistungen um 4,5% sind eine direkte Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten und den Bedarf an höherwertiger Pflege. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenführung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die den Pflegealltag flexibler gestaltet und Angehörigen mehr Spielraum für dringend benötigte Auszeiten verschafft.

Ma sieht die verbesserte Unterstützung für Pflegegrad 3 im Jahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren. Die Werte auf einer Skala von 0 bis 5 zeigen eine deutliche Steigerung in allen relevanten Bereichen, insbesondere bei der Flexibilität der Leistungen und der finanziellen Unterstützung.
Die kontinuierliche Anpassung der Pflegeleistungen ist entscheidend, um den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden. Die Erhöhungen und die flexiblere Gestaltung der Budgets tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und ihre pflegenden Angehörigen die notwendige Entlastung erhalten.

Monatliche Leistungen für Pflegegrad 3 im Jahr 2025 in Euro. Der Chart verdeutlicht die unterschiedlichen Beträge, die für verschiedene Pflegeleistungen zur Verfügung stehen, wobei die Pflegesachleistungen den höchsten monatlichen Wert aufweisen.
Optimale Nutzung der Leistungen: Eine Mindmap
Um die Vielzahl der Leistungen optimal zu nutzen, ist es hilfreich, die verschiedenen Optionen und ihre Kombinationsmöglichkeiten zu visualisieren. Die folgende Mindmap bietet eine strukturierte Übersicht, wie die verschiedenen Leistungen für Pflegegrad 3 intelligent eingesetzt werden können, um eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
mindmap
root[“Pflegegrad 3: Leistungen & Nutzung”]
Finanzielle_Leistungen[“Finanzielle Leistungen”]
Pflegegeld_Finanz[“Pflegegeld”]
Pflegesachleistungen_Finanz[“Pflegesachleistungen”]
Entlastungsbetrag_Finanz[“Entlastungsbetrag”]
Kombinationsleistung_Finanz[“Kombinationsleistung”]
Teilstationaere_Stationaere_Leistungen[“Teilstationäre & Stationäre Leistungen”]
Tages_Nachtpflege_Stationaer[“Tages-/Nachtpflege”]
Kurzzeitpflege_Stationaer[“Kurzzeitpflege”]
Verhinderungspflege_Stationaer[“Verhinderungspflege”]
Kombiniertes_Budget_Stationaer[“Kombiniertes Budget (ab 01.07.2025)”]
Unterstuetzung_Alltag_Wohnumfeld[“Unterstützung im Alltag & Wohnumfeld”]
Pflegehilfsmittel_Verbrauch[“Pflegehilfsmittel (Verbrauch)”]
Digitale_Pflegeanwendungen[“Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)”]
Wohnumfeldverbesserung[“Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen”]
Pflegekurse_Angehoerige[“Pflegekurse für Angehörige”]
Pflegepauschbetrag_Steuer[“Pflegepauschbetrag (Steuer)”]
Antragstellung_Prozess[“Antragstellung & Prozess”]
Antrag_Pflegekasse[“Antrag bei Pflegekasse”]
MDK_Begutachtung[“MDK/Medicproof Begutachtung”]
Pflegetagebuch_Dokumentation[“Pflegetagebuch Führung”]
Widerspruchsrecht[“Widerspruchsrecht”]
Beratung_Pflegerat[“Pflegeberatung”]

Leistungen und Unterstützungsangebote für Pflegegrad 3. Man sieht, wie in den Bereichen Finanzen, teilstationärer/stationärer Pflege, Unterstützung im Alltag und dem Antragsprozess die Topics miteinander verbunden sind.
Vertiefende Einblicke: Erklärvideo zu Pflegegrad 3
Um die komplexen Regelungen und Leistungen rund um Pflegegrad 3 besser zu verstehen, bieten Videos eine hervorragende Möglichkeit, Informationen anschaulich und verständlich zu vermitteln. Das folgende Video bietet einen detaillierten Überblick über die Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 3 im Jahr 2025, inklusive der wichtigen Änderungen und praktischen Tipps für die Antragstellung.
Dieses Video von betaCare erklärt die Leistungen und Änderungen für Pflegegrad 3 im Jahr 2025. Es behandelt wichtige Aspekte wie Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag sowie die Neuerungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau bedeutet “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” bei Pflegegrad 3?
Es bedeutet, dass die betroffene Person in den sechs Modulen der Begutachtung (Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsgestaltung/soziale Kontakte) eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreicht. Dies weist auf einen erheblichen Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen hin.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, das ist über die sogenannte Kombinationsleistung möglich. Sie können einen Teil der Pflegesachleistungen (z.B. für einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch nehmen und erhalten den verbleibenden prozentualen Anteil des Pflegegeldes.
Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat nutzen, oder kann ich ihn ansparen?
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ist zweckgebunden und wird für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Pflegegrad 3 abgelehnt wird oder ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt wird?
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides schriftlich Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls weitere ärztliche Unterlagen oder ein detailliertes Pflegetagebuch beizufügen.
Fazit
Der Pflegegrad 3 im Jahr 2025 bietet eine umfassende Palette an Leistungen und Förderungen, die darauf abzielen, Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen. Die Erhöhungen der finanziellen Leistungen und die Flexibilisierung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind wichtige Schritte, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden und die häusliche Pflege zu stärken. Eine frühzeitige und sorgfältige Antragstellung, unterstützt durch ein Pflegetagebuch und professionelle Beratung, ist entscheidend, um alle zustehenden Leistungen optimal nutzen zu können und die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern.
Empfohlene weiterführende Themen
- Wie bereite ich mich optimal auf die MDK-Begutachtung vor?
- Welche Vorteile bietet die Kombinationsleistung bei Pflegegraden?
- Welche weiteren Auswirkungen hat die Pflegereform 2025 auf pflegende Angehörige?
- Welche Zuschüsse gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit?
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