Entdecken Sie alle wichtigen Informationen zu finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 2, inklusive der Neuerungen für 2025.
58+ Sources
- 1.Wichtige Highlights für Pflegegrad 2 im Überblick
- 2.Die Evolution der Pflege: Von Stufen zu Graden
- 3.Finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Detail
- 4.Vielfältige Leistungen für Pflegegrad 2: Eine vergleichende Analyse
- 5.Leistungshöhen für Pflegegrad 2 (Monatsbeträge 2025)
- 6.Der Weg zum Pflegegrad 2: Anträge und Vorgehen
- 7.Übersicht der Leistungen und ihrer Beantragung
- 8.Das Pflegesystem verstehen: Eine Mindmap der Zusammenhänge
- 9.Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 10.Fazit: Umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige
- 11.Empfohlene Suchanfragen für tiefere Einblicke
- 12.Referenzierte Suchergebnisse
Wichtige Highlights für Pflegegrad 2 im Überblick
- Systemwechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden: Seit 2017 gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr. Die frühere Pflegestufe 2 entspricht weitgehend dem heutigen Pflegegrad 2.
- Leistungserhöhungen 2025: Ab dem 1. Januar 2025 wurden die meisten finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige um 4,5 Prozent angehoben. Ab dem 1. Juli 2025 werden zudem die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
- Umfassende Unterstützung: Pflegegrad 2 bietet eine breite Palette an Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, einen Entlastungsbetrag, Zuschüsse für teilstationäre und vollstationäre Pflege sowie Hilfen für Wohnraumanpassung und digitale Pflegeanwendungen.
In Deutschland wurde das Pflegesystem im Jahr 2017 grundlegend reformiert, um den individuellen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden. Dies führte zur Ablösung der alten Pflegestufen durch ein differenzierteres System der Pflegegrade. Wenn Sie sich fragen “Pflegestufe 2 welche Gelder gibt es, welche Förderungen, welche Anträge?”, bezieht sich Ihre Frage heute auf den Pflegegrad 2. Dieser Grad kennzeichnet Personen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und bietet Zugang zu einer Vielzahl von Leistungen und finanziellen Unterstützungen, die im Jahr 2025 nochmals angepasst und teilweise erhöht wurden.
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugewiesen, die bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (für privat Versicherte) zwischen 27 und 47,5 Punkte erreichen. Dies bedeutet, dass sie in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung benötigen, beispielsweise bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Bewältigung ihres Alltags. Die hier dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand vom 20. August 2025 und berücksichtigen die jüngsten Anpassungen der Pflegeleistungen.
Die Evolution der Pflege: Von Stufen zu Graden
Warum die “Pflegestufe 2” heute Pflegegrad 2 heißt und was das bedeutet.
Bis Ende 2016 war das deutsche Pflegesystem in drei Pflegestufen unterteilt. Mit der Einführung der Pflegegrade im Januar 2017 wurde ein neues Bewertungssystem etabliert, das den Fokus stärker auf den Grad der Selbstständigkeit einer Person legt, statt primär auf den benötigten Zeitaufwand für die Pflege. Diese Umstellung zielte darauf ab, die individuellen Einschränkungen im Alltag präziser zu erfassen und eine gerechtere Verteilung der Leistungen zu ermöglichen. Die frühere Pflegestufe 2 wurde dabei in den Pflegegrad 2 überführt, insbesondere wenn zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag.
Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Die erzielte Gesamtpunktzahl entscheidet über den jeweiligen Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.

Die 5 Pflegegrade im deutschen Pflegesystem.
Finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Detail
Welche Gelder Ihnen zustehen und wie sie sich im Jahr 2025 entwickeln.
Die Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Die Art der Leistungen hängt maßgeblich davon ab, ob die Pflege zu Hause, teilstationär oder in einer vollstationären Einrichtung erfolgt.
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
Wenn die Pflege durch private Pflegepersonen, wie Angehörige oder Freunde, zu Hause erfolgt, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann zur Anerkennung der Leistungen der privaten Pflegeperson oder zur Deckung anderer pflegerelevanter Ausgaben verwendet werden.
- Höhe: 347 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025).
Pflegesachleistungen (professionelle ambulante Pflege)
Für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste, die häusliche Pflegeleistungen erbringen, stehen Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
- Höhe: Bis zu 796 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025).
Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viele Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag dient der Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten sollen. Dazu gehören beispielsweise Angebote der Tages- oder Nachtpflege, die Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern oder Haushaltshilfen.
- Höhe: 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Für die Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wie einer Tages- oder Nachtpflege, stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, tagsüber oder nachts professionell betreut zu werden, während sie weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung leben.
- Höhe: 721 Euro pro Monat.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1. Juli 2025)
Diese beiden Leistungen sind essenziell, um pflegende Angehörige zu entlasten oder die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen.
- Verhinderungspflege: Ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe vorübergehend ausfällt. Bis 30. Juni 2025 betrug der Anspruch 1.685 Euro jährlich.
- Kurzzeitpflege: Dient der vorübergehenden vollstationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung, wenn die häusliche Pflege noch nicht vollständig sichergestellt ist. Bis 30. Juni 2025 betrug der Anspruch 1.854 Euro jährlich.
Eine wichtige Neuerung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft: Die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen, flexibel nutzbaren Jahresbetrag zusammengefasst.
- Gemeinsamer Jahresbetrag (ab 1. Juli 2025): Bis zu 3.539 Euro pro Jahr, flexibel für beide Leistungsarten einsetzbar.
Dieses Video erklärt die wichtigen Änderungen zum Pflege-Entlastungsbudget, insbesondere die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab Juli 2025 in Kraft treten. Es verdeutlicht, wie diese Anpassung den Pflegebedürftigen und ihren Familien mehr Flexibilität und Unterstützung im Pflegealltag bietet.
Zuschuss für vollstationäre Pflege
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht und eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird, erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss zu den Pflegekosten.
- Höhe: 805 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025). Dieser Betrag mindert den pflegebedingten Eigenanteil.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege werden monatliche Kosten für bestimmte Verbrauchsprodukte wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe oder Bettschutzeinlagen übernommen.
- Höhe: 42 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025).
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Zur Förderung moderner Unterstützung im Pflegealltag können auch digitale Hilfsmittel bezuschusst werden.
- Höhe: Bis zu 53 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zur Anpassung der häuslichen Umgebung, um Barrierefreiheit zu schaffen oder die Pflege zu erleichtern (z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers), können einmalige Zuschüsse beantragt werden.
- Höhe: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.

Beispiel einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Zuschuss für Hausnotrufsysteme
Für alleinlebende Pflegebedürftige, die im Notfall nicht eigenständig Hilfe rufen können, wird ein Zuschuss für ein Hausnotrufsystem gewährt.
- Höhe: Bis zu 25,50 Euro pro Monat.
Ambulant betreute Wohngruppen
Für Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, gibt es spezielle Förderungen.
- Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich.
- Anschubfinanzierung zur Gründung: 2.613 Euro pro Person (einmalig).
Landespflegegeld Bayern
Als Besonderheit in Bayern erhalten Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in diesem Bundesland ein zusätzliches Landespflegegeld.
- Höhe: 1.000 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Hierfür ist ein separater Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege erforderlich.
Vielfältige Leistungen für Pflegegrad 2: Eine vergleichende Analyse
Ein Radar-Diagramm der Kernleistungen (2025)
Dieses Radar-Diagramm veranschaulicht die relative Stärke und Abdeckung verschiedener Kernleistungen für Pflegegrad 2 in Deutschland, basierend auf den finanziellen Möglichkeiten und dem Umfang der Unterstützung im Jahr 2025. Die Skala reicht von 0 (keine Unterstützung) bis 5 (sehr umfassende Unterstützung).

Leistungshöhen für Pflegegrad 2 (Monatsbeträge 2025)
Ein Bar-Diagramm der zentralen finanziellen Unterstützungen

Dieses Bar-Diagramm visualisiert die monatlichen Beträge der wichtigsten finanziellen Leistungen, die ab Januar 2025 für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 verfügbar sind. Es bietet einen schnellen Überblick über die direkten Geldleistungen und Sachleistungsbudgets.
Der Weg zum Pflegegrad 2: Anträge und Vorgehen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Leistungen.
Um die genannten Leistungen zu erhalten, ist der erste und wichtigste Schritt die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist in der Regel an Ihre Krankenkasse angegliedert.
1. Antrag auf Feststellung des Pflegegrades
Der Antrag kann formlos (z.B. telefonisch oder per E-Mail) oder mit einem offiziellen Formular bei Ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Es ist ratsam, den Antrag schriftlich zu stellen, um einen Nachweis zu haben. Viele Pflegekassen bieten Antragsformulare online zum Download an (z.B. AOK, TK, Barmer, DAK).
- Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein detailliertes Pflegetagebuch. Notieren Sie genau, welche Unterstützung die pflegebedürftige Person in den verschiedenen Bereichen des Alltags benötigt und wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt. Dies hilft dem Gutachter, ein präzises Bild des Pflegebedarfs zu erhalten.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten mit einer Begutachtung. Ein Gutachter wird einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren, um den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers zu beurteilen. In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch per Telefon oder Video erfolgen.
- Die Begutachtung erfolgt anhand der sechs oben genannten Module. Das Ergebnis ist eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Für Pflegegrad 2 sind dies 27 bis 47,5 Punkte.
3. Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, der den anerkannten Pflegegrad und die zustehenden Leistungen auflistet. Die Leistungen werden in der Regel rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt.
- Widerspruchsrecht: Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein (z.B. bei Ablehnung oder einem zu niedrigen Pflegegrad), haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, hierfür Unterstützung durch eine Pflegeberatung oder Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.
4. Beantragung spezifischer Leistungen
Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die verschiedenen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Beantragung der einzelnen Leistungen erfolgt wie folgt:
- Pflegegeld/Pflegesachleistungen/Kombinationsleistungen: Dies wird oft direkt im Erstantrag auf den Pflegegrad abgefragt oder kann nachträglich durch eine Änderungsmitteilung an die Pflegekasse festgelegt werden.
- Entlastungsbetrag: Hierfür ist in der Regel kein separater Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt über anerkannte Dienste oder Anbieter, indem Sie Belege einreichen oder die Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen.
- Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: Beantragung über die Pflegekasse. Ab dem 1. Juli 2025 können Sie das gemeinsame Jahresbudget flexibel einsetzen.
- Teilstationäre/Vollstationäre Pflege: Sie schließen einen Vertrag mit der Einrichtung. Die Pflegekasse rechnet ihren Anteil direkt mit der Einrichtung ab.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pauschale kann über die Pflegekasse oder direkt über einen Leistungserbringer (z.B. einen Anbieter von Pflegeboxen) beantragt werden.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden, zusammen mit Kostenvoranschlägen.
- Hausnotruf: Über einen anerkannten Anbieter, der die Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse einholt.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Antrag/Erstattung über die Pflegekasse gemäß den spezifischen Anforderungen.
- Landespflegegeld Bayern: Separater Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege.
Übersicht der Leistungen und ihrer Beantragung
Ihr schneller Wegweiser zu den wichtigsten Unterstützungen bei Pflegegrad 2.
Die folgende Tabelle bietet eine konsolidierte Übersicht über die wichtigsten Leistungen für Pflegegrad 2, ihre monatliche oder jährliche Höhe (Stand 2025) und die jeweiligen Anlaufstellen bzw. Antragswege.
Leistung | Höhe (pro Monat/Jahr, 2025) | Antrags-/Abrechnungsweg |
---|---|---|
Pflegegeld (häuslich, privat) | 347 €/Monat | Wahl im Pflegegradantrag; Auszahlung an Pflegebedürftigen |
Pflegesachleistungen (häuslich, Profis) | Bis zu 796 €/Monat | Wahl im Pflegegradantrag; Abrechnung direkt mit Pflegedienst |
Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Automatisch mit Pflegegrad; Abrechnung über anerkannte Dienste |
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) | 721 €/Monat | Direktabrechnung der Einrichtung mit Pflegekasse |
Vollstationäre Pflege (Zuschuss) | 805 €/Monat | Direktabrechnung der Einrichtung mit Pflegekasse |
Kurzzeit-/Verhinderungspflege | Gemeinsam 3.539 €/Jahr (ab 01.07.2025) | Antrag bei Pflegekasse; Abrechnung mit Leistungserbringer |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat | Pauschale über Pflegekasse oder Versorger |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | Bis zu 53 €/Monat | Antrag/Erstattung über Pflegekasse |
Wohnumfeldverbesserungen | Einmalig bis 4.000 € (max. 16.720 € für WG) | Antrag bei Pflegekasse vor Maßnahme |
Hausnotrufsystem | Bis zu 25,50 €/Monat | Über anerkannten Anbieter mit Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse |
Wohngruppenzuschlag | 224 €/Monat | Antrag bei Pflegekasse für WG-Bewohner |
Anschubfinanzierung WG-Gründung | Einmalig 2.613 €/Person | Antrag bei Pflegekasse |
Landespflegegeld Bayern | 1.000 €/Jahr | Separater Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege |
Das Pflegesystem verstehen: Eine Mindmap der Zusammenhänge
Visualisierung der Kernkonzepte rund um Pflegegrad 2
Diese Mindmap veranschaulicht die zentralen Begriffe und Zusammenhänge im Kontext des Pflegegrades 2, von der Antragstellung bis zu den verschiedenen Leistungsarten und den beteiligten Akteuren. Es hilft Ihnen, die komplexen Informationen schnell zu überblicken.
mindmap
root[“Pflegegrad 2: Leistungen & Anträge (2025)”]
id1[“Grundlagen”]
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id1_2[“Kriterium: Selbstständigkeit”]
id1_3[“Einstufung: 27-47.5 Punkte”]
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id2_3[“Entlastungsbetrag”]
id2_3_1[“131€ (Betreuung, Haushalt)”]
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id2_4_1[“721€ (Tages-/Nachtpflege)”]
id2_5[“Vollstationäre Pflege”]
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id3_5_1[“1000€ (jährlich)”]
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id4_1[“Antragstellung”]
id4_1_1[“Bei Pflegekasse (formlos/Formular)”]
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id4_4_1[“Separate Anträge je nach Leistung”]

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2?
Seit der Pflegereform 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Die frühere Pflegestufe 2 wurde in den Pflegegrad 2 überführt. Während Pflegestufen primär den Zeitaufwand für die Pflege bewerteten, fokussieren sich Pflegegrade auf den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person.
Wie hoch sind die finanziellen Leistungen bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025?
Ab Januar 2025 beträgt das Pflegegeld 347 Euro pro Monat und die Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro pro Monat. Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich. Die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ab Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen einen formlosen oder schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof mit einer Begutachtung, die meist in Form eines Hausbesuchs stattfindet. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihren Pflegegrad und die zustehenden Leistungen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, eine Kombination ist möglich. Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt. Sie können also beispielsweise einen Teil der Sachleistungen für einen Pflegedienst nutzen und den verbleibenden prozentualen Anteil des Pflegegeldes erhalten.
Welche zusätzlichen Förderungen gibt es für Pflegegrad 2?
Neben den Kernleistungen gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro einmalig), für Hausnotrufsysteme (bis zu 25,50 Euro monatlich), für digitale Pflegeanwendungen (bis zu 53 Euro monatlich) sowie spezielle Förderungen für ambulant betreute Wohngruppen. In Bayern gibt es zusätzlich das Landespflegegeld von 1.000 Euro jährlich.
Fazit: Umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige
Das deutsche Pflegesystem bietet mit den Pflegegraden, insbesondere dem Pflegegrad 2, eine fundierte Basis an finanziellen Hilfen und Unterstützungsleistungen. Die Anpassungen und Erhöhungen zum Jahr 2025 stärken die Leistungen weiter und bieten den Pflegebedürftigen sowie ihren Familien mehr Flexibilität und Entlastung. Es ist entscheidend, sich über die verschiedenen Leistungen zu informieren und die entsprechenden Anträge bei der Pflegekasse zu stellen, um die zustehenden Unterstützungen vollumfänglich nutzen zu können. Eine frühzeitige und detaillierte Antragstellung, gegebenenfalls mit Hilfe von Pflegeberatungsstellen, ist der Schlüssel, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und den Pflegealltag zu erleichtern.
Empfohlene Suchanfragen für tiefere Einblicke
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad Schritt für Schritt?
- Welche weiteren Änderungen bringt die Pflegereform 2025 mit sich?
- Wie kann ich die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege am flexibelsten nutzen?
- Welche Kosten werden bei Wohnraumanpassungen durch den Pflegegrad übernommen?
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