Leitfaden für altersgerechte Badumbauten in Deutschland: Planung, Förderung und Umsetzung 2025 – mit Muster-LV

Abstract

Der demografische Wandel stellt Deutschland vor die Herausforderung, Wohnraum an die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung anzupassen. Ein zentraler Aspekt dabei ist der altersgerechte oder barrierefreie Umbau des Badezimmers, der für den Erhalt der Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Zuhause von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Analyse der relevanten Aspekte für einen erfolgreichen Badumbau im Jahr 2025. Er beleuchtet die maßgeblichen gesetzlichen und normativen Grundlagen, insbesondere die DIN 18040-2, die als technischer Standard für barrierefreies Bauen dient. Ein Schwerpunkt liegt auf der detaillierten Darstellung der vielfältigen finanziellen Fördermöglichkeiten, darunter die Zuschüsse der Pflegekassen, Leistungen der Krankenkassen, KfW-Förderkredite sowie regionale Programme und steuerliche Vorteile. Des Weiteren werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter, die Kostenplanung, die Auswahl qualifizierter Fachbetriebe und die neuesten technologischen sowie gestalterischen Trends im Bereich barrierefreier Bäder erörtert. Ziel des Leitfadens ist es, Betroffenen, Angehörigen, Planern und ausführenden Unternehmen eine fundierte und praxisorientierte Entscheidungsgrundlage für die Planung und Umsetzung von Badumbauten zu bieten, die Sicherheit, Komfort und Ästhetik miteinander verbinden.

1. Einleitung

Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt zu einem tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel und stellt neue Anforderungen an die Gestaltung unseres Wohnumfelds [1] . Immer mehr Menschen hegen den Wunsch, auch im hohen Alter oder bei eintretender Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Dieser Wunsch nach Autonomie und einem selbstbestimmten Leben kollidiert jedoch häufig mit der Realität nicht angepasster Wohnverhältnisse. Insbesondere das Badezimmer entwickelt sich dabei oft zu einer der größten Barrieren im Alltag. Hohe Duschwannen, rutschige Fliesen, unzureichende Bewegungsflächen und fehlende Stützmöglichkeiten erhöhen das Sturzrisiko und schränken die selbstständige Körperpflege erheblich ein.

Ein altersgerechter oder barrierefreier Badumbau ist daher keine reine Komfortmaßnahme, sondern eine essenzielle Investition in Sicherheit, Würde und Lebensqualität. Er ermöglicht es Menschen mit motorischen Einschränkungen, die tägliche Hygiene eigenständig oder mit geringerer Unterstützung zu bewältigen, was den Verbleib in der vertrauten Umgebung sichert und den Umzug in eine Pflegeeinrichtung verzögern oder gänzlich vermeiden kann. Angesichts der wachsenden Herausforderungen im Pflegesektor gewinnt die präventive Anpassung von Wohnraum auch volkswirtschaftlich an Bedeutung [2] . Ein barrierefreies Bad ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende häusliche Pflege und trägt zur Entlastung des gesamten Pflegesystems bei.

Die Begriffe „altersgerecht“ und „barrierefrei“ werden oft synonym verwendet, beschreiben jedoch unterschiedliche Standards. Während ein altersgerechter Umbau auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist und praktische Erleichterungen schafft, folgt ein barrierefreier Umbau den klar definierten technischen Vorgaben der DIN 18040-2 [3] . Diese Norm stellt sicher, dass Räume für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, einschließlich Rollstuhlfahrern, ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die Einhaltung dieser Norm ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern oft auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen.

Dieser Leitfaden dient als umfassendes Nachschlagewerk für das Jahr 2025 und richtet sich an alle, die einen Badumbau planen oder sich mit dem Thema befassen – von betroffenen Privatpersonen und deren Angehörigen über Mieter und Vermieter bis hin zu Architekten, Planern und Handwerksbetrieben. Er beleuchtet die technischen Anforderungen der DIN 18040-2, gibt einen detaillierten Überblick über die komplexen Fördermöglichkeiten und klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden Aspekte der Kostenplanung, der Auswahl von Fachfirmen sowie innovative Trends behandelt, die Funktionalität mit modernem Design vereinen. Ziel ist es, die notwendigen Informationen bereitzustellen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und den Weg zu einem sicheren, komfortablen und zukunftsfähigen Badezimmer zu ebnen.

2. Gesetzliche und normative Grundlagen: Die DIN 18040-2

Die fachgerechte Planung und Umsetzung eines barrierefreien Badumbaus orientiert sich in Deutschland maßgeblich an der Norm DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“. Diese Norm ist das zentrale technische Regelwerk, das die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen, einschließlich der Sanitärräume, detailliert beschreibt. Obwohl es sich bei einer DIN-Norm formal um eine Empfehlung handelt, erlangt sie durch die Einführung in die Technischen Baubestimmungen der Bundesländer bauordnungsrechtliche Relevanz und wird somit bei Neubauten und oft auch bei geförderten Umbauten zur verbindlichen Vorgabe [4] . Sie dient als anerkannter Stand der Technik und ist die Grundlage für die Gewährung vieler finanzieller Zuschüsse.

2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung der Norm

Die DIN 18040 wurde entwickelt, um die UN-Behindertenrechtskonvention und den Gleichbehandlungsgrundsatz des deutschen Grundgesetzes (Artikel 3 GG) in konkrete bauliche Anforderungen zu übersetzen [5] . Ziel der DIN 18040-2 ist es, Wohnraum so zu gestalten, dass er für alle Menschen, unabhängig von Alter oder körperlichen Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Dies schließt Personen mit motorischen Einschränkungen, Rollstuhlnutzer, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen ein.

Die Norm unterscheidet grundlegend zwischen zwei Anforderungsniveaus [3] :

  1. Barrierefrei nutzbare Wohnungen: Diese stellen den Mindeststandard dar und sind für Menschen mit Bewegungseinschränkungen (z. B. bei Nutzung eines Rollators) oder sensorischen Einschränkungen konzipiert.
  2. Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (R): Diese Wohnungen erfüllen höhere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Bewegungsflächen, und sind explizit auf die Bedürfnisse von Rollstuhlnutzern ausgerichtet. Diese Kennzeichnung „R“ ist entscheidend bei der Planung, da sie größere Abmessungen und spezifische Ausstattungsmerkmale erfordert.

Die Norm ist primär für den Neubau konzipiert, dient aber als essenzielle Planungsgrundlage für Umbauten im Bestand. Im Rahmen von Sanierungen ist eine vollumfängliche Umsetzung der Norm aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht immer möglich. Dennoch bietet sie die entscheidende Orientierung, um eine bestmögliche Annäherung an die Barrierefreiheit zu erreichen.

2.2 Zentrale Anforderungen an barrierefreie Bäder

Ein Badezimmer gilt nach DIN 18040-2 als barrierefrei, wenn es eine bestimmte Grundausstattung aufweist und spezifische Maße für Bewegungsflächen und Abstände einhält. Jede barrierefreie Wohnung muss über mindestens ein barrierefreies Bad verfügen, das mit einer Toilette, einem Waschtisch und einer bodengleichen Dusche ausgestattet ist [6] . Die Anordnung der Sanitärobjekte muss so erfolgen, dass ihre Nutzung sicher und komfortabel möglich ist. Ein zentrales Prinzip ist das Zwei-Sinne-Prinzip, das besagt, dass Informationen über mindestens zwei der drei Sinne (Hören, Sehen, Tasten) wahrnehmbar sein müssen, um beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen die Orientierung zu erleichtern. Rutschhemmende Bodenbeläge sind eine weitere Grundvoraussetzung, um Stürze zu vermeiden. Die Norm gibt hierfür spezifische Bewertungsklassen (R-Klassen) vor, wobei für nassbelastete Barfußbereiche wie die Dusche mindestens die Klasse R10B empfohlen wird.

2.3 Bewegungsflächen und Abstände für Sanitärobjekte

Der entscheidende Faktor für die Nutzbarkeit eines barrierefreien Bades ist ausreichend Platz. Die DIN 18040-2 definiert daher genaue Mindestmaße für Bewegungsflächen, die das Manövrieren mit Gehhilfen oder einem Rollstuhl ermöglichen [7] .

  • Standard-Bewegungsfläche: Vor jedem Sanitärobjekt (WC, Waschtisch, Dusche) muss eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm vorhanden sein.
  • Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer (R): Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung ist eine größere Fläche von 150 cm x 150 cm erforderlich. Diese Flächen dürfen sich überlagern, was eine flexible Raumplanung ermöglicht.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Flächen gelten spezifische seitliche Abstände, um den Transfer, beispielsweise vom Rollstuhl auf das WC, zu erleichtern:

  • Abstand neben dem WC: Auf einer Seite des WCs muss ein Abstand von mindestens 90 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten eingehalten werden (für Rollstuhlnutzer). Auf der anderen Seite ist ein Abstand von 30 cm ausreichend.
  • Abstand zwischen Sanitärobjekten: Der lichte Abstand zwischen einzelnen Sanitärobjekten oder zur Wand sollte mindestens 20 cm betragen, um die Reinigung und die seitliche Zugänglichkeit zu gewährleisten [7] .

Für ein vollständig rollstuhlgerechtes Bad wird eine Raumgröße von mindestens 5,7 Quadratmetern empfohlen, um alle notwendigen Flächen und Abstände realisieren zu können [8] .

2.4 Spezifikationen für Dusche, WC und Waschtisch

Die Norm gibt detaillierte Vorgaben für die einzelnen Sanitärobjekte, um deren sichere und komfortable Nutzung zu gewährleisten.

  • Dusche: Der Duschplatz muss bodengleich ausgeführt sein, also ohne Schwellen oder Kanten. Der Übergang vom Badezimmerboden zum Duschbereich darf maximal 2 cm betragen. Die Mindestfläche für den Duschbereich ist 120 cm x 120 cm (Standard) bzw. 150 cm x 150 cm (für Rollstuhlnutzer). Ein klappbarer Duschsitz und Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm über dem Boden sind essenziell. Die Armaturen müssen als Einhebelmischer oder mit berührungsloser Steuerung ausgeführt und auch aus sitzender Position erreichbar sein. Ein Verbrühschutz, der die Wassertemperatur auf 45 °C begrenzt, ist ebenfalls vorzusehen.
  • Waschtisch: Der Waschtisch muss unterfahrbar sein, um die Nutzung im Sitzen oder mit einem Rollstuhl zu ermöglichen. Das bedeutet, er wird in einer Höhe von maximal 80 cm montiert und bietet ausreichend Knie- und Beinfreiheit darunter. Der Raum unter dem Waschtisch sollte mindestens 90 cm breit und 55 cm tief sein. Ein Spiegel muss bis unmittelbar über den Waschtisch reichen, damit er sowohl im Stehen als auch im Sitzen einsehbar ist. Auch hier sind Einhebel- oder berührungslose Armaturen erforderlich.
  • WC: Die empfohlene Sitzhöhe für ein barrierefreies WC beträgt 46 cm bis 48 cm, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern. Die Ausladung (Tiefe) des WCs sollte 70 cm betragen, um genügend Platz für den Transfer zu bieten. Beidseitig des WCs müssen stabile, hochklappbare Stützgriffe montiert werden, die 28 cm über der Sitzhöhe enden und 15 cm über die Vorderkante des WCs hinausragen. Die Spülung muss leicht erreichbar und mit geringem Kraftaufwand auslösbar sein, beispielsweise über einen Taster an den Stützgriffen.

2.5 Anforderungen an Türen und Bedienelemente

Die Zugänglichkeit eines Raumes beginnt an seiner Tür. Die DIN 18040-2 stellt daher klare Anforderungen an Türen und deren Bedienelemente.

  • Türbreite: Die lichte Durchgangsbreite von Türen zu barrierefreien Bädern muss mindestens 80 cm betragen. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R) wird eine Breite von mindestens 90 cm gefordert [9] .
  • Schwellenfreiheit: Türschwellen sind zu vermeiden. Falls sie technisch unumgänglich sind, dürfen sie eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.
  • Bedienbarkeit: Türen dürfen nicht nach innen in den Sanitärraum aufschlagen, wenn dadurch die Bewegungsflächen eingeschränkt werden. Eine nach außen öffnende Tür oder eine Schiebetür ist vorzuziehen. Dies gewährleistet auch, dass eine im Raum gestürzte Person die Tür nicht blockiert und Hilfe von außen möglich ist. Die Tür muss von außen entriegelbar sein.
  • Bedienelemente: Türgriffe (Drücker) sind auf einer Höhe von 85 cm anzubringen. Lichtschalter und andere Bedienelemente sollten ebenfalls in dieser Höhe platziert sein, um sie aus sitzender Position leicht erreichen zu können. Kontrastreiche Gestaltungen von Schaltern und Rahmen erleichtern Menschen mit Sehbehinderungen die Orientierung.

3. Finanzielle Fördermöglichkeiten für den Badumbau 2025

Der Umbau zu einem altersgerechten oder barrierefreien Badezimmer ist eine Investition, die nicht nur die Lebensqualität und Sicherheit im eigenen Zuhause signifikant erhöht, sondern auch die langfristige Selbstständigkeit der Bewohner sichert. Angesichts der oft erheblichen Kosten, die mit einer solchen Maßnahme verbunden sind, ist die Kenntnis und Nutzung der vielfältigen finanziellen Fördermöglichkeiten in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Der Staat und die Sozialversicherungsträger erkennen die Notwendigkeit dieser Umbauten an und bieten verschiedene Instrumente zur finanziellen Entlastung an. Diese reichen von direkten Zuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen.

Die Förderlandschaft ist jedoch komplex und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Für das Jahr 2025 sind einige wesentliche Anpassungen zu verzeichnen, die für die Planung und Finanzierung eines Badumbaus relevant sind. Eine zentrale Veränderung betrifft die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), deren populäres Zuschussprogramm ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurden die Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhöht, was diese zu einer noch wichtigeren Säule der Finanzierung macht.

Dieses Kapitel bietet einen detaillierten Überblick über die zentralen Fördermöglichkeiten, die im Jahr 2025 für den altersgerechten Badumbau zur Verfügung stehen. Es beleuchtet die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen, die staatlichen Kreditprogramme der KfW, ausgewählte regionale Förderungen der Bundesländer sowie die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Ziel ist es, Betroffenen, Angehörigen und Planern eine fundierte Grundlage zu bieten, um die passenden Finanzierungsbausteine für ihr individuelles Umbauvorhaben zu identifizieren und erfolgreich zu beantragen. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Antragstellung sind dabei essenziell, um die finanzielle Belastung zu minimieren und den Umbau erfolgreich zu realisieren.

3.1 Zuschüsse der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse stellt für viele Betroffene die wichtigste und direkteste Anlaufstelle für die Finanzierung eines altersgerechten Badumbaus dar. Über die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) können Pflegebedürftige einen erheblichen Zuschuss für bauliche Anpassungen erhalten, die ihre häusliche Pflegesituation verbessern oder ihre Selbstständigkeit fördern [10] .

Anhebung des Zuschussbetrags für 2025
Eine wesentliche Neuerung für das Jahr 2025 ist die Erhöhung des maximalen Zuschussbetrags. Im Zuge einer Anpassung der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % wurde der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bisher 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme angehoben [11] [12][13] . Dieser Zuschuss wird pro pflegebedürftiger Person gewährt und dient dazu, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder der pflegebedürftigen Person eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen [14] .

Voraussetzungen für den Zuschuss
Die grundlegende Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Der Zuschuss kann von Personen mit den Pflegegraden 1 bis 5 beantragt werden [15] . Es ist nicht erforderlich, einen bestimmten Schweregrad der Pflegebedürftigkeit nachzuweisen; die Feststellung eines Pflegegrades genügt als formale Bedingung [11] .

Der Zuschuss zielt auf Maßnahmen ab, die konkret auf die Verbesserung des Wohnumfeldes ausgerichtet sind. Im Kontext des Badezimmers fallen darunter typische Umbauten wie:

  • Der Einbau einer bodengleichen oder ebenerdigen Dusche anstelle einer Badewanne [16] [10] .
  • Die Installation von fest montierten Halte- und Stützgriffen an WC, Waschtisch und in der Dusche.
  • Die Anbringung von rutschhemmenden Bodenbelägen zur Reduzierung der Sturzgefahr.
  • Der Umbau des Waschtisches, um ihn unterfahrbar zu machen.
  • Die Anpassung der Höhe des WCs.
  • Die Verbreiterung der Badezimmertür für eine leichtere Zugänglichkeit, insbesondere mit Rollator oder Rollstuhl [17] .

Antragstellung: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend
Ein kritischer Punkt, der über den Erfolg des Antrags entscheidet, ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht und von dieser genehmigt werden [18] [10] . Nachträglich eingereichte Anträge oder Rechnungen für bereits durchgeführte Arbeiten werden in der Regel abgelehnt. Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden, sollte jedoch eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen und mindestens einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs enthalten [12] . In vielen Fällen fordern die Kassen auch eine Begründung der Notwendigkeit, beispielsweise durch eine ärztliche Bescheinigung oder eine Empfehlung des Pflegedienstes [19] .

Kumulierung des Zuschusses bei mehreren Pflegebedürftigen
Ein besonderer Vorteil des Pflegekassenzuschusses besteht in der Möglichkeit der Kumulierung, wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Jede anspruchsberechtigte Person kann den Zuschuss für dieselbe Umbaumaßnahme beantragen. Leben beispielsweise vier Personen mit Pflegegrad in einer Wohngemeinschaft oder einem Mehrgenerationenhaushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro (4 x 4.180 Euro) ansteigen [18] [20] . Dies ermöglicht die Finanzierung auch sehr umfassender und kostenintensiver Umbauten.

Wiederholte Antragstellung
Der Zuschuss wird grundsätzlich pro Maßnahme gewährt. Sollte sich die Pflegesituation einer Person im Laufe der Zeit erheblich verändern und dadurch neue Anpassungen im Badezimmer erforderlich werden, kann unter Umständen ein erneuter Antrag auf einen Zuschuss gestellt werden. Ein Beispiel hierfür wäre der nachträgliche Umbau eines bereits altersgerechten Bades, um es vollständig rollstuhlgerecht zu gestalten [17] .

Zusammenfassend ist der Zuschuss der Pflegekasse eine zentrale und oft die wichtigste finanzielle Unterstützung für den altersgerechten Badumbau. Die Erhöhung auf 4.180 Euro im Jahr 2025 stärkt diese Position weiter. Die strikte Einhaltung des Antragsverfahrens, insbesondere die Antragstellung vor Baubeginn, ist für den Erhalt der Leistung unerlässlich.

3.2 Leistungen der Krankenkasse: Hilfsmittel auf Rezept

Während die Pflegekasse für bauliche Veränderungen im Wohnumfeld zuständig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für spezifische Hilfsmittel, die die Mobilität und Sicherheit im Alltag verbessern. Diese Leistungen sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geregelt und werden auf Basis einer ärztlichen Verordnung (Rezept) gewährt [21] . Im Gegensatz zum Zuschuss der Pflegekasse finanzieren Krankenkassen keine umfassenden Sanierungen oder Umbauten, sondern stellen gezielt einzelne Produkte zur Verfügung, die Barrieren abbauen oder die Pflege erleichtern [22] .

Was sind Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse?
Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die dazu dienen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen [23] . Für das Badezimmer sind dies typischerweise Produkte, die nicht fest mit dem Baukörper verbunden sind oder sich mit verhältnismäßigem Aufwand wieder entfernen lassen.

Zu den gängigsten Hilfsmitteln für das Bad, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, gehören:

  • Mobile Halte- und Stützgriffe: Sicherheitsgriffe, die neben der Toilette, in der Dusche oder an der Badewannenwand angebracht werden können, um das Aufstehen und Hinsetzen zu erleichtern [24] . Dies umfasst auch Modelle, die ohne Bohren per Saugnapf befestigt werden.
  • Duschhocker oder Duschstühle: Sie ermöglichen das Duschen im Sitzen und erhöhen die Sicherheit bei eingeschränkter Standfestigkeit.
  • Badewannenlifter: Diese mechanischen oder elektrischen Lifter helfen Personen, sicher in die und aus der Badewanne zu gelangen.
  • Toilettensitzerhöhungen: Sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen vom WC.
  • Rutschfeste Matten: Spezielle Matten für die Dusche oder Badewanne, die die Sturzgefahr auf nassen Oberflächen reduzieren [22] .

Einige Produkte befinden sich in einer Grauzone zwischen Hilfsmittel und Baumaßnahme. Fest installierte Stützklappgriffe oder unterfahrbare Waschtische können je nach Einzelfall und Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden. In der Regel werden jedoch fest installierte Objekte eher als wohnumfeldverbessernde Maßnahme eingestuft und fallen somit in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse [23] .

Der Weg zum Hilfsmittel: Ärztliche Verordnung und Antrag
Der Prozess zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist standardisiert:

  1. Ärztliche Verordnung: Der erste und wichtigste Schritt ist der Besuch beim behandelnden Arzt. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels feststellen und ein entsprechendes Rezept ausstellen.
  2. Einholung eines Kostenvoranschlags: Mit dem Rezept wendet sich der Patient an ein Sanitätshaus oder einen anderen qualifizierten Anbieter. Dieser erstellt einen Kostenvoranschlag für das verordnete Produkt.
  3. Antrag bei der Krankenkasse: Das Rezept und der Kostenvoranschlag werden bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht [23] .

Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. In der Regel werden die Kosten für Standardprodukte, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, übernommen, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Wünscht der Versicherte eine höherwertige oder ästhetisch ansprechendere Ausführung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.

Es gibt keine feste Leistungsgrenze für Hilfsmittel, da der Bedarf individuell ist [21] . Solange die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und das Hilfsmittel im Verzeichnis aufgeführt ist, besteht ein Anspruch auf Versorgung. Die Montagekosten für Hilfsmittel wie Sicherheitsgriffe können, je nach Kasse und Vertragspartner, ebenfalls übernommen werden, es empfiehlt sich jedoch, dies vorab zu klären [24] .

3.3 Staatliche Förderungen: Die KfW-Kreditprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist traditionell eine zentrale Säule der staatlichen Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Bauen und Umbauen. Für das Jahr 2025 hat sich die Förderlandschaft der KfW jedoch maßgeblich verändert.

Einstellung des Zuschussprogramms 455-B
Die wichtigste Änderung betrifft das äußerst populäre Programm “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)”. Aufgrund fehlender Mittel im Bundeshaushalt wurde dieses Programm zum 1. Januar 2025 eingestellt. Es können keine neuen Anträge auf einen direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder den Umbau zum Standard “Altersgerechtes Haus” mehr gestellt werden [25] [26] [27] . Bereits bewilligte Zusagen aus Anträgen, die bis Ende 2024 gestellt wurden, bleiben davon unberührt und werden ausgezahlt [25] . Ob und wann dieses Zuschussprogramm zukünftig wieder aufgelegt wird, ist derzeit unklar, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung [28] . Der Zuschuss betrug zuletzt bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) für den umfassenden Standard “Altersgerechtes Haus” oder 10 % (maximal 2.500 Euro) für ausgewählte Einzelmaßnahmen [27] .

Alternative: Das Kreditprogramm “Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)”
Als verbleibende Alternative bietet die KfW das Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)” an [25][28] . Dieses Programm richtet sich an alle, die ihren Wohnraum barrierearm umgestalten oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten, unabhängig von ihrem Alter. Es stellt keine direkten Zuschüsse zur Verfügung, sondern vergibt zinsgünstige Kredite.

Die Konditionen des Programms 159 im Überblick:

  • Kreditvolumen: Es können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden [26] [29] .
  • Förderzweck: Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Dies umfasst sowohl umfassende Umbauten nach dem Standard “Altersgerechtes Haus” als auch einzelne Maßnahmen in verschiedenen Förderbereichen, wie beispielsweise die Anpassung von Bädern [30] .
  • Antragsteller: Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und Ersterwerber von umgebautem Wohnraum [26] .
  • Antragstellung: Der Antrag für den KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (in der Regel die eigene Hausbank) vor Beginn des Vorhabens gestellt.

Die technischen Anforderungen für die geförderten Maßnahmen orientieren sich weiterhin an den KfW-Standards, die eng an die DIN 18040-2 angelehnt sind. Für den Badumbau bedeutet dies beispielsweise die Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen, den Einbau einer bodengleichen Dusche und die Installation von unterfahrbaren Waschtischen [30] .

Obwohl der Wegfall des direkten Zuschusses eine erhebliche Einschränkung darstellt, bleibt der KfW-Kredit 159 eine wichtige Option, insbesondere für größere und kapitalintensivere Umbauprojekte. Die günstigen Zinskonditionen können die Finanzierungslast im Vergleich zu einem herkömmlichen Bankkredit deutlich reduzieren und somit umfassende Sanierungen ermöglichen, die über die von der Pflegekasse abgedeckten Maßnahmen hinausgehen.

3.4 Regionale Förderprogramme der Bundesländer

Neben den bundesweiten Förderungen durch die Pflegekasse und die KfW existiert eine Vielzahl von regionalen Programmen, die von den einzelnen Bundesländern oder Kommunen aufgelegt werden. Diese Programme sind oft auf die spezifischen Bedürfnisse und demografischen Entwicklungen der jeweiligen Region zugeschnitten und können eine wertvolle Ergänzung zu den bundesweiten Finanzierungshilfen darstellen. Die Förderbedingungen, Antragsverfahren und die Höhe der Zuschüsse oder Darlehen variieren dabei erheblich.

Es ist daher unerlässlich, sich gezielt über die Möglichkeiten im eigenen Bundesland zu informieren. Anlaufstellen hierfür sind die jeweiligen Landesförderbanken (vergleichbar mit der KfW auf Bundesebene), Wohnungsbauförderungsämter der Städte und Kreise sowie Verbraucher- und Wohnberatungsstellen. Nachfolgend werden beispielhaft einige Förderprogramme vorgestellt, um die Bandbreite der regionalen Unterstützung zu illustrieren [31] .

Beispiel Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung Darlehen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an. Diese können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen und sind oft an bestimmte Einkommensgrenzen der Antragsteller gekoppelt [31] .

Beispiel Bayern:
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm fördert bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Hier können zinsverbilligte Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro pro Wohnung gewährt werden. Auch dieses Programm ist einkommensabhängig gestaltet [31] .

Beispiel Hessen:
Hessen bietet ein Programm zur Förderung des barrierefreien Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum. Unter der Voraussetzung, dass die Umbauten den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen, kann ein Zuschuss von bis zu 5.500 Euro gewährt werden [31] .

Diese Beispiele zeigen, dass die regionalen Programme oft an spezifische Bedingungen geknüpft sind, wie die Einhaltung technischer Normen (DIN 18040-2) oder die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Eine frühzeitige Recherche ist entscheidend, da die Fördertöpfe häufig begrenzt sind und Anträge nur innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden können. Eine Kombination dieser regionalen Förderungen mit den Leistungen der Pflegekasse oder einem KfW-Kredit ist in vielen Fällen möglich und kann die Finanzierungslücke erheblich verkleinern.

3.5 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Eine weitere, oft übersehene Möglichkeit zur finanziellen Entlastung beim Badumbau ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Diese Option steht grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen, die Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in ihrem selbstgenutzten Haushalt in Anspruch nehmen.

Gemäß § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) können 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.

Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung:

  • Art der Kosten: Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten (Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten). Materialkosten können nicht geltend gemacht werden. Daher ist es essenziell, dass die Handwerkerrechnung diese Posten getrennt ausweist.
  • Rechnungsstellung und Zahlung: Die Leistung muss auf einer ordnungsgemäßen Rechnung basieren, und die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung auf das Konto des Handwerksbetriebs. Barzahlungen mit Quittung werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Ort der Leistung: Die Handwerkerleistung muss im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dies umfasst die selbstgenutzte Wohnung oder das eigene Haus.

Im Kontext eines Badumbaus können somit die Lohnkosten für Gewerke wie Sanitärinstallation, Fliesenlegen, Elektroarbeiten oder Malerarbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn diese Förderung im Vergleich zu den direkten Zuschüssen der Pflegekasse geringer ausfällt, stellt sie eine verlässliche und unkomplizierte Möglichkeit dar, die Gesamtkosten des Umbaus zu reduzieren.

Abgrenzung zu außergewöhnlichen Belastungen
In bestimmten Fällen können die Kosten für einen behinderungsbedingten Badumbau auch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Dies ist jedoch komplexer und in der Regel nur möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest oder einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen wird und die Kosten die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Wenn bereits öffentliche Zuschüsse (z. B. von der Pflegekasse) geflossen sind, mindern diese die absetzbaren Aufwendungen. Die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung und die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Eine steuerliche Beratung kann hier helfen, die vorteilhafteste Option zu wählen.

4. Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Der altersgerechte Umbau eines Badezimmers in einer Mietwohnung stellt eine besondere Konstellation dar, da die Interessen von Mietern und Vermietern aufeinandertreffen. Während Mieter ein berechtigtes Interesse an der Anpassung ihres Wohnraums an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse haben, müssen die Eigentumsrechte und berechtigten Interessen der Vermieter gewahrt bleiben. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich primär im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten beider Parteien.

4.1 Der gesetzliche Anspruch des Mieters auf Zustimmung (§ 554 BGB)

Das zentrale rechtliche Instrument für Mieter, die einen barrierefreien Umbau anstreben, ist § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (ehemals § 554a BGB). Dieser Paragraph gewährt Mietern einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen, die einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache dienen [32] [33] . Dieser Anspruch ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Zunächst muss der Mieter ein „berechtigtes Interesse“ an der Maßnahme nachweisen. Dieses Interesse liegt vor, wenn der Umbau aufgrund einer Behinderung, einer Erkrankung oder altersbedingter Einschränkungen erforderlich ist, um die Wohnung weiterhin selbstständig und sicher nutzen zu können [34] . Der Anspruch gilt dabei nicht nur für den Mieter selbst, sondern auch für Personen, die mit ihm im selben Haushalt leben [35] . Es geht dabei um die Beseitigung konkreter Barrieren und nicht um reine Komfortsteigerungen [33] . Beispielsweise ist der Einbau einer bodengleichen Dusche für eine Person mit eingeschränkter Mobilität eine Notwendigkeit, während der Wunsch nach einem luxuriöseren Waschtisch in der Regel kein berechtigtes Interesse darstellt.

Wichtig ist, dass dieser gesetzliche Anspruch sich nicht nur auf Personen mit einem anerkannten Schwerbehindertenausweis beschränkt. Er gilt für alle Mieter, deren Bewegungsfähigkeit aufgrund einer Behinderung oder altersbedingter Gebrechen auf Dauer erheblich eingeschränkt ist [36] . Der Anspruch des Mieters ist jedoch auf die Duldung der Maßnahme durch den Vermieter beschränkt; er beinhaltet keine Verpflichtung des Vermieters, die Kosten für den Umbau zu tragen [37] . Die Finanzierung obliegt grundsätzlich dem Mieter, der hierfür jedoch verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen kann [38] .

4.2 Prozess der Antragsstellung beim Vermieter

Um den Anspruch auf Zustimmung geltend zu machen, muss der Mieter einen formellen Antrag beim Vermieter stellen. Dieser Schritt ist unerlässlich, da bauliche Veränderungen, die in die Bausubstanz eingreifen, ohne Genehmigung des Eigentümers nicht zulässig sind. Ein eigenmächtiger Umbau kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie eine Abmahnung, die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und die sofortige Verpflichtung zum kostspieligen Rückbau [39] .

Der Antrag sollte unbedingt schriftlich erfolgen, um eine nachweisbare Grundlage für die weitere Kommunikation zu schaffen [34] . Er sollte die geplanten Maßnahmen detailliert beschreiben und die Notwendigkeit des Umbaus plausibel begründen. Hilfreich ist die Beifügung relevanter Nachweise, wie beispielsweise ein ärztliches Attest oder die Feststellung eines Pflegegrades.

Der Antrag sollte folgende Punkte umfassen:

  1. Genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen: Zum Beispiel “Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle der vorhandenen Badewanne” oder “Installation von Stützklappgriffen neben dem WC”.
  2. Begründung der Notwendigkeit: Kurze Erläuterung der gesundheitlichen Einschränkungen und wie die Maßnahme die selbstständige Nutzung des Bades ermöglicht.
  3. Informationen zur Ausführung: Nennung der voraussichtlich ausführenden Fachfirma, um die professionelle Umsetzung zu belegen.
  4. Angebot zur Kostenübernahme und Sicherheitsleistung: Die Bereitschaft, die Kosten selbst zu tragen und eine Kaution für den späteren Rückbau zu hinterlegen, sollte klar kommuniziert werden.

Vermieter sind angehalten, auf einen solchen Antrag zeitnah und konstruktiv zu reagieren. Ein übermäßig langes Zögern kann rechtliche Konsequenzen wie einen Verzug nach sich ziehen und unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen [32] .

4.3 Mögliche Ablehnungsgründe und Interessenabwägung

Obwohl der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung hat, ist dieser nicht unbegrenzt. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn seine eigenen Interessen an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder die Interessen anderer Mieter das Interesse des antragstellenden Mieters überwiegen [33] . Es findet eine sogenannte Interessenabwägung statt.

Zulässige Ablehnungsgründe seitens des Vermieters können sein:

  • Gefährdung der Bausubstanz: Wenn der Umbau die Statik des Gebäudes beeinträchtigen oder zu erheblichen, nicht behebbaren Schäden an der Bausubstanz führen würde [40] .
  • Unzumutbarkeit für den Vermieter: Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder das Erscheinungsbild des Gebäudes nachhaltig negativ verändern würde.
  • Beeinträchtigung anderer Mieter: Wenn der Umbau zu unzumutbaren Belästigungen (z.B. Lärm) oder zur Einschränkung der Nutzung von Gemeinschaftseigentum durch andere Hausbewohner führt.
  • Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften: Beispielsweise wenn die Maßnahme den Brandschutzbestimmungen widerspricht.

Der Vermieter kann seine Zustimmung jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern, wenn der Mieter auf die Anpassung angewiesen ist [37] . Allgemeine Bedenken oder rein ästhetische Vorbehalte sind in der Regel keine ausreichenden Gründe für eine Ablehnung. Der Vermieter hat jedoch ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausgestaltung des Umbaus, beispielsweise bei der Wahl der Materialien oder der ausführenden Firma, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und dem Standard der Wohnung entsprechend durchgeführt werden [35] .

4.4 Kostenverteilung, Sicherheitsleistung und Rückbaupflicht

Die Kostenverteilung ist klar geregelt: Der Mieter trägt die vollen Kosten für den Umbau [36] . Der Vermieter ist finanziell nicht beteiligt, es sei denn, es wird eine abweichende Vereinbarung getroffen. In manchen Fällen kann es für den Vermieter von Vorteil sein, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn der Umbau den Wert der Immobilie nachhaltig steigert. In einem solchen Fall kann vertraglich vereinbart werden, dass der Vermieter im Gegenzug auf die Rückbaupflicht bei Auszug des Mieters verzichtet [37] .

Um sich gegen mögliche Kosten abzusichern, die durch einen späteren Rückbau entstehen, hat der Vermieter das Recht, eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) vom Mieter zu verlangen. Die Höhe dieser Sicherheitsleistung orientiert sich an den voraussichtlichen Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Badezimmers [32][39] .

Grundsätzlich besteht für den Mieter eine Rückbaupflicht. Das bedeutet, dass er bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist, das Badezimmer auf eigene Kosten wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Umbau befand [35] . Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde. Aufgrund der hohen Kosten, die sowohl mit dem Umbau als auch mit einem potenziellen Rückbau verbunden sind, ist es für beide Parteien ratsam, alle Vereinbarungen – insbesondere bezüglich der Kostenbeteiligung und des Verzichts auf den Rückbau – detailliert im Mietvertrag oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

5. Kosten und Planung des Umbaus

Ein altersgerechter Badumbau ist eine bedeutende Investition in die zukünftige Lebensqualität und Selbstständigkeit. Die Kosten können jedoch erheblich variieren und hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Eine sorgfältige und detaillierte Planung ist daher unerlässlich, um das Budget im Griff zu behalten, die richtigen Maßnahmen auszuwählen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

5.1 Kostenfaktoren und Preisspannen für den Badumbau

Die Gesamtkosten für einen altersgerechten Badumbau werden von mehreren zentralen Faktoren beeinflusst. Eine pauschale Preisangabe ist daher schwierig, aber die Kenntnis der wesentlichen Kostentreiber hilft bei der realistischen Budgetierung.

Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Umfang der Maßnahmen: Die Spanne reicht von der einfachen Nachrüstung mit Haltegriffen für unter 1.000 Euro bis hin zu einer kompletten Kernsanierung, die eine Neuverlegung von Leitungen und eine Änderung des Grundrisses beinhalten kann [41] .
  • Größe des Badezimmers: Die Kosten werden oft pro Quadratmeter kalkuliert. Größere Bäder erfordern mehr Material (z.B. Fliesen) und Arbeitszeit, was die Gesamtkosten erhöht. Die durchschnittlichen Sanierungskosten liegen zwischen 900 und 3.500 Euro pro Quadratmeter [42] .
  • Qualität der Sanitärobjekte und Materialien: Die Preisunterschiede bei Waschtischen, WCs, Armaturen und Fliesen sind enorm. Markenprodukte und hochwertige Designlösungen sind deutlich teurer als Standardausführungen.
  • Regionale Unterschiede: Die Stundenlöhne für Handwerker variieren je nach Bundesland und zwischen städtischen und ländlichen Gebieten erheblich, was sich direkt auf die Gesamtkosten auswirkt [43] .
  • Zustand der Bausubstanz: In Altbauten können unvorhergesehene Probleme auftreten, wie veraltete Wasser- oder Stromleitungen, die ebenfalls erneuert werden müssen und zusätzliche Kosten verursachen.

Aufgrund dieser Faktoren kann ein umfassender barrierefreier Umbau eines mittelgroßen Badezimmers (ca. 6-8 m²) eine erhebliche Investition darstellen. Realistische Kostenschätzungen für eine solche Komplettsanierung bewegen sich in einem Rahmen von 20.000 bis 35.000 Euro [44] . In vielen Fällen, insbesondere wenn nur Teilanpassungen vorgenommen werden, liegen die Kosten jedoch deutlich darunter. Ein grober Richtwert für eine grundlegende barrierefreie Anpassung eines 6 m² großen Bades beginnt bei etwa 8.000 Euro [43] .

5.2 Konkrete Kostenbeispiele für Einzelmaßnahmen

Um die Kosten besser einschätzen zu können, ist es hilfreich, die Preise für typische Einzelmaßnahmen zu betrachten. Diese können je nach individuellen Gegebenheiten und gewählten Produkten variieren, bieten aber eine gute Orientierung.

  • Bodengleiche Dusche: Der Einbau einer neuen, bodengleichen Dusche ist eine der häufigsten und wichtigsten Maßnahmen. Die Kosten hierfür beginnen bei etwa 1.320 Euro für den reinen Duschplatz inklusive Montage und können für eine komplette Lösung mit Duschabtrennung und Armaturen schnell 5.000 Euro erreichen [45] [41] .
  • Umbau von Wanne zur Dusche: Eine beliebte Alternative ist der Umbau der bestehenden Badewanne zu einer Dusche. Dies ist oft schneller und günstiger als eine komplette Neuinstallation. Die Kosten für diese Maßnahme liegen typischerweise zwischen 4.000 und 6.000 Euro [41] .
  • Barrierefreies WC: Die Installation eines erhöhten oder unterfahrbaren WCs inklusive der notwendigen Anpassungen kostet zwischen 1.900 und 3.000 Euro [41] .
  • Halte- und Stützgriffe: Die Nachrüstung von Sicherheitsgriffen ist eine kostengünstige und sehr wirksame Maßnahme. Die Kosten für Material und Montage belaufen sich in der Regel auf unter 1.000 Euro [41] .
  • Badewanneneinstiegshilfen: Der nachträgliche Einbau einer Badewannentür oder einer Sitzbadewanne kann den Zugang erleichtern. Hierfür müssen zwischen 1.200 und 9.000 Euro veranschlagt werden, je nach System und Modell [41] .
  • Barrierefreie Tür: Der Austausch einer schmalen Tür gegen eine breitere, barrierefreie Variante kostet zwischen 400 und 800 Euro, sofern keine tragenden Wände versetzt werden müssen [41] .

Diese Beispiele zeigen, dass durch eine gezielte Auswahl von Einzelmaßnahmen die Kosten oft deutlich unter denen einer Komplettsanierung gehalten werden können, ohne auf die wesentlichen Verbesserungen in puncto Sicherheit und Komfort verzichten zu müssen.

5.3 Die Bedeutung von Kostenvoranschlägen

Aufgrund der großen Preisspannen und der Komplexität eines Badumbaus ist es unerlässlich, vor der Auftragsvergabe detaillierte Kostenvoranschläge von mehreren Fachbetrieben einzuholen [43] . Ein seriöser Kostenvoranschlag sollte mehr als nur eine Endsumme enthalten. Er muss alle geplanten Arbeiten und Materialkosten transparent und nachvollziehbar auflisten.

Ein guter Kostenvoranschlag sollte folgende Posten separat ausweisen:

  • Demontage- und Entsorgungsarbeiten: Kosten für den Abriss alter Sanitärobjekte, Fliesen und die fachgerechte Entsorgung des Bauschutts.
  • Installationsarbeiten: Kosten für die Verlegung oder Anpassung von Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohren sowie Elektroinstallationen.
  • Maurer- und Trockenbauarbeiten: Kosten für Wand- und Bodenaufbau.
  • Fliesenlegerarbeiten: Kosten für das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen.
  • Materialkosten: Genaue Auflistung der Sanitärobjekte (Dusche, WC, Waschtisch), Armaturen, Fliesen und sonstiger Materialien mit Einzelpreisen.
  • Malerarbeiten und Endmontage: Kosten für den Abschluss der Arbeiten.

Es wird empfohlen, mindestens drei verschiedene Angebote einzuholen. Dies ermöglicht nicht nur einen Preisvergleich, sondern gibt auch Aufschluss über die Professionalität und das Verständnis des Anbieters für die spezifischen Anforderungen eines altersgerechten Umbaus. Beim Vergleich sollte nicht nur der Endpreis, sondern auch der Leistungsumfang und die Qualität der angebotenen Materialien berücksichtigt werden. Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die auffällig günstig sind, da hier oft versteckte Kosten lauern oder an der Qualität gespart wird.

5.4 Checkliste für die detaillierte Badplanung

Eine strukturierte Planung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und budgetgerechten Badumbau. Die folgende Checkliste dient als Leitfaden, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen und gemeinsam mit einem Fachplaner oder Handwerksbetrieb die optimale Lösung zu finden.

1. Bedarfsanalyse und Zieldefinition:

  • Welche aktuellen Einschränkungen bestehen (Mobilität, Kraft, Sehvermögen)?
  • Welche zukünftigen Bedürfnisse sollen berücksichtigt werden (z.B. Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl)?
  • Welche Maßnahmen sind zwingend erforderlich (z.B. bodengleiche Dusche) und welche sind optional (z.B. Dusch-WC)?
  • Soll das Bad nur funktional oder auch ästhetisch ansprechend gestaltet werden?

2. Budgetplanung und Fördermittel:

  • Wie hoch ist das maximale Budget?
  • Welche Fördermittel (Pflegekasse, KfW, Krankenkasse, regionale Programme) kommen infrage?
  • Wurden die Anträge für Zuschüsse und Kredite rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen gestellt [46] ?
  • Sind die Kosten für Handwerkerleistungen für die steuerliche Absetzbarkeit dokumentiert [44] ?

3. Raumplanung und Ausstattung (unter Berücksichtigung der DIN 18040-2):

  • Dusche: Bodengleich, rutschfeste Fliesen (Bewertungsgruppe R10/B), ausreichende Bewegungsfläche (mind. 120×120 cm, ideal 150×150 cm), klappbarer Duschsitz, Haltegriffe, verstellbare Handbrause.
  • WC: Erhöhte Sitzposition (46-48 cm), ausreichend Platz daneben für Haltegriffe oder den Transfer vom Rollstuhl (eine Seite 90 cm, andere Seite 30 cm tief).
  • Waschtisch: Unterfahrbar, flache Bauform, Einhebelmischer oder berührungslose Armatur, gut erreichbarer und kippbarer Spiegel.
  • Boden: Rutschhemmende Fliesen im gesamten Bad.
  • Türen: Leicht zu öffnen, nach außen öffnend, ausreichende Breite (mind. 80 cm).
  • Beleuchtung: Helle, blendfreie Ausleuchtung, ggf. mit Bewegungsmeldern.
  • Bedienelemente: Lichtschalter und Steckdosen in gut erreichbarer Höhe (ca. 85 cm).

4. Auswahl des Fachbetriebs und Umsetzung:

  • Wurden mehrere detaillierte Kostenvoranschläge eingeholt und verglichen?
  • Verfügt der ausgewählte Betrieb über nachweisbare Erfahrung im barrierefreien Bauen?
  • Wurde ein detaillierter Vertrag mit Leistungsbeschreibung, Zeitplan und Festpreisvereinbarung abgeschlossen?
  • Ist eine Endabnahme der Arbeiten mit dem Handwerker geplant?

Durch das systematische Abarbeiten dieser Punkte können Betroffene und ihre Angehörigen sicherstellen, dass der Badumbau nicht nur den individuellen Bedürfnissen gerecht wird, sondern auch finanziell und organisatorisch auf einer soliden Basis steht.

6. Auswahl von Fachfirmen und Planungsaspekte

Die erfolgreiche Realisierung eines altersgerechten oder barrierefreien Badumbaus hängt maßgeblich von der sorgfältigen Auswahl qualifizierter Fachbetriebe und einer professionellen, vorausschauenden Planung ab. Angesichts der Komplexität der Anforderungen – von der Einhaltung normativer Vorgaben über die Integration technischer Hilfsmittel bis hin zur optimalen Nutzung der räumlichen Gegebenheiten – ist die Expertise eines erfahrenen Partners unerlässlich. Dieser Abschnitt beleuchtet die Kriterien zur Identifizierung kompetenter Fachfirmen und die zentralen Aspekte, die in der Planungsphase berücksichtigt werden müssen.

6.1 Qualifizierte Fachbetriebe finden und erkennen

Der Markt für Badsanierungen ist groß, doch nicht jeder Handwerksbetrieb verfügt über die notwendige Spezialisierung im Bereich des barrierefreien Bauens. Die Auswahl des richtigen Partners ist daher ein entscheidender Schritt, der über die Funktionalität, Sicherheit und letztlich auch über die Förderfähigkeit des Umbaus entscheidet.

Ein erster Anhaltspunkt für die Qualifikation eines Betriebs ist seine nachweisliche Erfahrung mit altersgerechten Umbauten. Seriöse Unternehmen können Referenzprojekte vorweisen und verfügen über geschultes Personal, das mit den spezifischen Anforderungen der DIN 18040-2 vertraut ist [3] . Ein wichtiger Indikator für Fachkompetenz ist zudem eine umfassende und individuelle Beratung, die nicht nur auf den Verkauf von Produkten abzielt, sondern die persönliche Lebenssituation, die baulichen Gegebenheiten und das Budget des Kunden in den Mittelpunkt stellt.

Zur gezielten Suche nach geeigneten Anbietern stehen verschiedene Plattformen und Netzwerke zur Verfügung. Initiativen wie die „Aktion Barrierefreies Bad“ (ABB) oder die Plattform „SHK Barrierefrei“ des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bieten Suchfunktionen an, mit denen sich spezialisierte Betriebe in der eigenen Region finden lassen [47] [48] . Diese Netzwerke listen oft nur Firmen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen oder spezielle Schulungen absolviert haben. So verfügen beispielsweise bundesweit rund 3.000 Innungsbetriebe über das Kompetenzprofil „barrierefreies Bad“, was auf eine gezielte Weiterbildung in diesem Segment hindeutet [49] . Verbünde wie die „bad & heizung concept AG“ bündeln ebenfalls die Kompetenzen von Fachbetrieben und können als Anlaufstelle dienen [50] .

Weitere Merkmale eines qualifizierten Fachbetriebs sind:

  • Transparente Kostenvoranschläge: Ein detaillierter Kostenvoranschlag, der alle Gewerke (Sanitär, Elektro, Fliesen etc.) und Materialkosten klar aufschlüsselt, ist ein Zeichen von Professionalität.
  • Gewerkeübergreifende Koordination: Da ein Badumbau meist mehrere Handwerksdisziplinen erfordert, ist ein Anbieter, der alle Leistungen aus einer Hand koordiniert, oft die stressfreiere und effizientere Lösung.
  • Unterstützung bei Förderanträgen: Erfahrene Betriebe kennen die Förderlandschaft und können ihre Kunden bei der Antragsstellung, beispielsweise bei der Pflegekasse oder der KfW, aktiv unterstützen, indem sie normgerechte Planungen und Angebote erstellen.

6.2 Wichtigkeit der professionellen Beratung und Planung

Eine professionelle Planung ist das Fundament eines jeden gelungenen Badumbaus. Sie stellt sicher, dass das fertige Bad nicht nur den aktuellen Bedürfnissen entspricht, sondern auch zukunftsfähig ist und sich an verändernde Lebensumstände anpassen kann. Eine gute Beratung geht weit über die Auswahl von Fliesen und Armaturen hinaus. Sie analysiert den individuellen Bedarf, berücksichtigt mögliche zukünftige Einschränkungen und entwickelt daraus ein maßgeschneidertes Konzept.

Die Planung muss eine Vielzahl von Aspekten integrieren [51] :

  • Bedarfsanalyse: Welche körperlichen Einschränkungen liegen vor oder sind absehbar? Wird ein Rollator oder ein Rollstuhl genutzt? Welche täglichen Abläufe sollen erleichtert werden?
  • Raumanalyse: Wie groß ist das Bad? Wo befinden sich Türen, Fenster und Anschlüsse? Gibt es tragende Wände oder andere bauliche Hindernisse, die berücksichtigt werden müssen?
  • Normenkonformität: Sollen die strengen Vorgaben der DIN 18040-2 für eine maximale Barrierefreiheit und Förderfähigkeit umgesetzt werden oder genügt eine an die Norm angelehnte, pragmatische Lösung?
  • Sicherheitsaspekte: Die Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge, die strategische Platzierung von Haltegriffen und die Installation einer ausreichenden und blendfreien Beleuchtung sind essenziell.
  • Budgetplanung: Die Kosten müssen von Anfang an realistisch kalkuliert und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Fördermitteln geprüft werden.

Eine vorausschauende Planung vermeidet kostspielige Fehler und stellt sicher, dass das Ergebnis den Alltag nachhaltig erleichtert. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu planen, auch wenn der Bedarf noch nicht akut ist. Die Integration von Leerrohren für zukünftige Datenleitungen oder die Vorbereitung von Wandverstärkungen für später nachrüstbare Stützklappgriffe sind Beispiele für eine weitsichtige Planung, die spätere Umbauten erheblich vereinfacht und verbilligt [52] .

6.3 Zertifizierungen und Netzwerke für barrierefreies Bauen

Zertifizierungen und die Mitgliedschaft in Fachnetzwerken dienen als weitere Orientierungshilfe bei der Auswahl eines kompetenten Partners. Sie signalisieren, dass ein Betrieb sich aktiv mit dem Thema barrierefreies Bauen auseinandersetzt und sich regelmäßig weiterbildet.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bietet beispielsweise die Zertifizierung zum „Fachbetrieb für senioren- und behindertengerechte Installation“ an. Betriebe, die dieses Siegel tragen, haben eine spezielle Schulung durchlaufen und ihre Fachkenntnisse nachgewiesen. Die GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® prüft und zertifiziert Produkte und Dienstleistungen auf ihre Eignung für ältere Menschen. Ein von der GGT zertifizierter Fachbetrieb hat seine Kompetenz in der Beratung und Planung für die Zielgruppe 50+ unter Beweis gestellt.

Diese Zertifikate sind keine Garantie für perfekte Arbeit, aber sie bieten eine verlässliche Grundlage für die Vorauswahl potenzieller Partner. Sie zeigen, dass der Betrieb bereit ist, in Wissen und Qualität zu investieren, und die spezifischen Anforderungen des barrierefreien Bauens ernst nimmt. In Kombination mit persönlichen Empfehlungen und einer sorgfältigen Prüfung der Referenzen ermöglichen sie eine fundierte Entscheidung für einen Fachbetrieb, der den Umbau zu einem sicheren, komfortablen und zukunftsfähigen Bad professionell umsetzt.

7. Innovationen und Trends für das Bad der Zukunft

Das barrierefreie Bad der Zukunft entwickelt sich weg von einem rein funktionalen, oft klinisch anmutenden Raum hin zu einer ästhetisch ansprechenden und technologisch fortschrittlichen Wohlfühloase. Die demografische Entwicklung und der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben, treiben Innovationen voran, die Sicherheit, Komfort und Design miteinander verbinden [1] . Die Trends für 2025 und darüber hinaus zeigen, dass Funktionalität und Ästhetik keine Gegensätze mehr sein müssen.

7.1 Smart-Home-Technologien für mehr Sicherheit und Komfort

Die Digitalisierung hält zunehmend Einzug in das Badezimmer und bietet ein enormes Potenzial, die Sicherheit und den Komfort für Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen zu erhöhen. Intelligente Technologien agieren oft unauffällig im Hintergrund und greifen nur dann ein, wenn es nötig ist.

Ein zentraler Bereich ist die intelligente Beleuchtung. Sensorgesteuerte Lichtsysteme, die sich beim Betreten des Bades automatisch einschalten und den Weg in der Nacht dezent ausleuchten, können Stürze verhindern. Die Lichtfarbe und -intensität kann sich zudem an den Tagesrhythmus anpassen und so das Wohlbefinden steigern. Ein weiterer Meilenstein für die Sicherheit sind in den Boden integrierte Sensoren. Diese können einen Sturz erkennen und automatisch einen Notruf an Angehörige oder einen Pflegedienst absetzen, was insbesondere für alleinlebende Personen eine lebensrettende Funktion sein kann [52] .

Auch die Sanitärtechnik wird smarter. Sprachgesteuerte Assistenten ermöglichen die Bedienung von Armaturen, die Einstellung der Wassertemperatur oder das Spülen der Toilette per Sprachbefehl. Berührungslose Armaturen und Seifenspender verbessern die Hygiene und erleichtern die Nutzung bei eingeschränkter Handmotorik. Moderne Dusch-WCs, die eine sanfte Reinigung mit Wasser ermöglichen und über Funktionen wie einen Warmluftföhn verfügen, steigern die persönliche Hygiene und fördern die Eigenständigkeit. Zukünftige Entwicklungen gehen noch weiter: KI-gesteuerte Toiletten könnten Vitaldaten analysieren, und intelligente Spiegel könnten Gesundheits-Checks durchführen oder an die Medikamenteneinnahme erinnern [53] [54] . Solche Technologien tragen dazu bei, das Bad von einem reinen Funktionsraum zu einem präventiven Gesundheitszentrum zu entwickeln [55] .

7.2 Designaspekte: Ästhetik trifft auf Funktionalität

Die Zeiten, in denen barrierefreie Bäder an Krankenhaus- oder Pflegeheimeinrichtungen erinnerten, sind vorbei. Der Trend geht klar zu einer „unsichtbaren“ Barrierefreiheit, bei der sicherheitsrelevante Elemente so gestaltet sind, dass sie sich nahtlos und stilvoll in das Gesamtdesign einfügen. Das Ziel ist ein Badezimmer, das für alle Generationen attraktiv und nutzbar ist, ohne stigmatisierend zu wirken.

Haltegriffe müssen nicht mehr wie Fremdkörper aussehen. Moderne Designs integrieren sie als elegante Handtuchhalter, als Ablageflächen in der Dusche oder sogar als stilvolle Bilderrahmen [56] . Ein Duschsitz kann als ansprechende, spa-ähnliche Sitzbank aus Holz oder hochwertigem Kunststoff gestaltet sein. Bodengleiche Duschen mit minimalistischen, wandbündigen Dusch-Rinnen und großformatigen Fliesen schaffen nicht nur einen schwellenlosen Zugang, sondern verleihen dem Raum auch eine großzügige und moderne Optik [57] .

Minimalistisches Design mit klaren Linien, aufgeräumten Oberflächen und cleveren Stauraumlösungen trägt ebenfalls zur Barrierefreiheit bei. Es schafft eine ruhige, übersichtliche Atmosphäre, erleichtert die Orientierung und minimiert die Stolpergefahr [1] . Die Farbgestaltung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Kontrastreiche Farben zwischen Wand, Boden und Sanitärobjekten können Menschen mit Sehschwäche die Orientierung erleichtern, während warme, natürliche Töne und Materialien wie Holzoptik-Fliesen eine wohnliche und entspannende Atmosphäre schaffen. Der Trend geht eindeutig dahin, das Bad als vollwertigen Lebensraum zu betrachten, dessen Gestaltung maßgeblich zum Wohlbefinden beiträgt.

7.3 Nachhaltige Materialien und flexible, modulare Systeme

Nachhaltigkeit ist ein weiterer prägender Trend im Badezimmerdesign. Die Verwendung von umweltfreundlichen, langlebigen und pflegeleichten Materialien gewinnt an Bedeutung. Dazu gehören recycelte Werkstoffe, wasserbasierte Lacke und Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Energie- und wassersparende Armaturen und Spülsysteme schonen nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach flexiblen und modularen Systemen. Ein Badezimmer, das heute den Bedürfnissen einer jungen Familie gerecht wird, muss in Zukunft vielleicht an die Anforderungen des Alters angepasst werden. Modulare Konzepte ermöglichen diese Anpassungsfähigkeit, ohne dass jedes Mal ein kompletter Umbau notwendig ist. Höhenverstellbare Waschtische und WCs, die sich per Knopfdruck an die Größe des Nutzers oder an die Bedürfnisse einer sitzenden Person anpassen, sind ein Beispiel für diese Flexibilität [58] . Wandschienensysteme erlauben es, Haltegriffe, Duschsitze oder Ablagen einfach und sicher dort zu montieren, wo sie gerade benötigt werden, und sie bei Bedarf wieder zu entfernen oder zu versetzen.

Solche flexiblen, vorausschauend geplanten Systeme stellen eine langfristige Investition dar. Sie gewährleisten, dass das Badezimmer über viele Jahre hinweg ein sicherer, komfortabler und an die sich wandelnden Lebensphasen anpassbarer Ort bleibt. Diese Kombination aus smarter Technologie, ansprechendem Design und nachhaltiger Flexibilität definiert das barrierefreie Bad der Zukunft – ein Raum, der Selbstständigkeit fördert, Sicherheit bietet und die Lebensqualität in jedem Alter steigert.

8. Fazit und Ausblick

Der altersgerechte Umbau des Badezimmers ist weit mehr als eine reine Baumaßnahme. Er ist eine entscheidende Investition in die Lebensqualität, die Selbstständigkeit und die Sicherheit im eigenen Zuhause. Angesichts einer Gesellschaft des langen Lebens wird die Fähigkeit, die eigene Wohnung an die Bedürfnisse des Alters anzupassen, zu einer zentralen Voraussetzung für ein würdevolles Leben in vertrauter Umgebung. Dieser Leitfaden hat die wesentlichen Säulen für einen erfolgreichen Badumbau in Deutschland beleuchtet: die normativen Grundlagen, die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter sowie die praktischen Aspekte der Planung und Umsetzung.

Die Analyse der DIN 18040-2 hat gezeigt, dass die Norm einen detaillierten und verlässlichen Orientierungsrahmen für die Schaffung echter Barrierefreiheit bietet. Ihre Vorgaben zu Bewegungsflächen, Türbreiten und der Anordnung von Sanitärobjekten sind der Goldstandard für eine uneingeschränkte Nutzbarkeit, auch mit Rollstuhl. Gleichzeitig wurde deutlich, dass nicht jeder Umbau die Norm in vollem Umfang erfüllen muss, um den Alltag entscheidend zu erleichtern und förderfähig zu sein.

Die finanzielle Unterstützung durch Pflegekassen, die ab 2025 einen erhöhten Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person gewährt [18] , sowie durch staatliche Programme wie die der KfW ist ein unverzichtbarer Baustein zur Realisierung der oft kostspieligen Projekte. Die drohende Einstellung des reinen Zuschussprogramms KfW 455-B für 2025 stellt jedoch eine erhebliche Lücke dar und wird von Verbänden zurecht als schwerwiegender Fehler kritisiert, der die häusliche Pflege gefährden könnte [2] . Die Kombination verschiedener Förderungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bleiben daher essenziell, um die finanzielle Last für Betroffene zu mindern.

Für Mieter ist der gesetzliche Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu einem barrierefreien Umbau ein wichtiges Recht, das jedoch in der Praxis durch eine sorgfältige Abwägung der Interessen und klare Vereinbarungen zu Kosten und Rückbaupflicht begleitet werden muss. Die Wahl qualifizierter Fachbetriebe, die nicht nur handwerkliches Können, sondern auch Planungs- und Beratungskompetenz im Bereich des barrierefreien Bauens mitbringen, erweist sich als Schlüssel zum Erfolg.

Der Ausblick auf die Zukunft des Badezimmers ist vielversprechend. Technologische Innovationen wie Smart-Home-Systeme zur Sturzerkennung und Gesundheitsüberwachung, kombiniert mit einem Designansatz, der Ästhetik und Funktionalität harmonisch vereint, werden das barrierefreie Bad weiter aufwerten. Es wird sich zunehmend von einem stigmatisierten Sonderraum zu einem intelligenten, komfortablen und für alle Generationen attraktiven Lebensraum entwickeln.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der altersgerechte Badumbau eine komplexe, aber lohnende Aufgabe ist. Er erfordert eine sorgfältige Planung, eine fundierte Kenntnis der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, leistet er einen unschätzbaren Beitrag dazu, die Autonomie im Alter zu bewahren und ein sicheres, selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Die gesellschaftliche und politische Aufgabe wird es sein, die Rahmenbedingungen dafür weiter zu verbessern und die notwendigen Förderinstrumente nachhaltig zu sichern.

Muster-Leistungsverzeichnis für den Umbau zu einem seniorengerechten Bad

Dieses Muster-Leistungsverzeichnis (LV) dient als Vorlage für Sanierungsfirmen, die einen Badumbau für Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität durchführen. Es basiert auf typischen Maßnahmen für barrierefreie Bäder gemäß DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen). Der Fokus liegt auf förderfähigen Aspekten, da der Umbau oft durch Programme wie die KfW-Förderung (z. B. Programm 455-B: Zuschuss bis 12,5 % der Kosten, max. 6.250 € pro Wohneinheit) oder die Pflegeversicherung (bei anerkanntem Pflegegrad: bis 4.000 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) unterstützt werden kann.

Wichtige Hinweise bezüglich Förderung:

  • Allgemein: Kombination von Förderungen möglich (z. B. KfW + Pflegekasse für unterschiedliche Maßnahmen), aber nicht für dieselbe Position. Dokumentation (Fotos vor/nach, Pläne, Rechnungen) ist Pflicht. Keine Einkommensgrenzen; Antrag vorab stellen. Staatliche Programme können mit regionalen Zuschüssen (z. B. Länderförderungen) ergänzt werden.
  • Steuerliche Vorteile: Handwerkerleistungen bis 1.200 €/Jahr absetzbar (20 % Steuerermäßigung).
  • Empfehlung: Lassen Sie das LV von einem Architekten oder Fachplaner anpassen und prüfen, ob es den Förderkriterien entspricht. Preise und Mengen sind beispielhaft und müssen projektspezifisch angepasst werden.

Das LV ist in Abschnitte unterteilt (z. B. Demontage, Montage, Materialien). Förderfähige Positionen sind mit einem Stern (*) markiert.

Pos.Beschreibung der LeistungEinheitMengeEinheitspreis (EP) in € (netto)Gesamtpreis (GP) in € (netto)
1. Demontagearbeiten
1.1Demontage und Entsorgung der alten Badewanne inkl. Armaturen und AbflussStk.1150,00150,00
1.2Demontage und Entsorgung des alten Waschbeckens inkl. ArmaturenStk.1100,00100,00
1.3Demontage und Entsorgung der alten ToiletteStk.1120,00120,00
1.4Abbau und Entsorgung alter Fliesen und Bodenbeläge (ca. 10 m²)1020,00200,00
1.5Entfernung von Schwellen und Türrahmen (zur Verbreiterung) *Stk.280,00160,00
Zwischensumme Demontage730,00
2. Bau- und Installationsarbeiten
2.1Einbau bodengleicher Dusche (barrierefrei, mit rutschhemmendem Belag, Abmessung min. 1,20 x 1,20 m) inkl. Abdichtung und Abfluss *Stk.11.500,001.500,00
2.2Installation von Haltegriffen an Dusche, Toilette und Waschbecken (rostfrei, belastbar bis 150 kg) *Stk.4100,00400,00
2.3Einbau höhenverstellbarer oder erhöhter Toilette (Sitzhöhe 48–50 cm) *Stk.1400,00400,00
2.4Montage unterfahrbaren Waschbeckens (mit Freiraum für Rollstuhl, Tiefe min. 48 cm) *Stk.1350,00350,00
2.5Verbreiterung der Badezimmertür auf min. 80 cm (z. B. durch Schiebetür) *Stk.1600,00600,00
2.6Verlegung rutschfester Bodenfliesen (Rutschhemmklasse R10 oder höher) *1080,00800,00
2.7Optimierung der Beleuchtung (blendfrei, sensor gesteuert, min. 300 Lux) *Stk.1250,00250,00
2.8Anpassung von Leitungen und Abflüssen (inkl. Prüfung auf Dichtheit)Pausch.1500,00500,00
Zwischensumme Installation4.800,00
3. Materialien und Zubehör
3.1Bodengleiche Duschwanne mit Antirutsch-Beschichtung *Stk.1300,00300,00
3.2Haltegriffe (zertifiziert nach DIN) *Stk.450,00200,00
3.3Erhöhte Toilettenschüssel mit SpülkastenStk.1200,00200,00
3.4Unterfahrbares WaschbeckenStk.1150,00150,00
3.5Rutschfeste Fliesen und Kleber1040,00400,00
3.6LED-Beleuchtungsset mit SensorSet1150,00150,00
Zwischensumme Materialien1.400,00
4. Sonstiges
4.1Reinigung und Endabnahme des BadezimmersPausch.1200,00200,00
4.2Planung und Beratung (inkl. Förderantragshilfe)Std.580,00400,00
Zwischensumme Sonstiges600,00
Gesamtsumme netto7.530,00
MwSt. (19 %)1.430,70
Gesamtsumme brutto8.960,70

Erläuterungen:

  • Markierte Positionen sind typischerweise förderfähig (z. B. über KfW oder Pflegekasse), da sie Barrieren reduzieren und die Selbstständigkeit fördern.
  • Gesamtkostenbeispiel: Ca. 9.000 € brutto für ein Standardbad (10 m²). Anpassen an individuelle Bedürfnisse (z. B. bei Pflegegrad: Zusätzliche Hilfsmittel wie Duschstuhl).
  • Für die Förderung: Erstellen Sie separate Positionen/Rechnungen für förderfähige Maßnahmen. Konsultieren Sie einen Fachberater oder die KfW/Pflegekasse für aktuelle Bedingungen (Stand 2025: Budget für KfW 455-B auf 150 Mio. € erhöht).

Muster in GAEB 90 DAT-Format (Textdarstellung)

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  • Gesamtsumme: 7.530,00 € netto, MwSt. 19 % ergibt ca. 8.960,70 € brutto.
  • Anpassung: Die OZ-Maske ist “1122PPPPI90” (für Hierarchie: Los, Unterlos, Position, Index). Mengen und Preise sind gerundet (ohne Dezimalen, z. B. 150000 für 150,00).
  • Förderung: Markierte Positionen (*) entsprechen barrierefreien Maßnahmen und sind förderfähig (z. B. über KfW oder Pflegekasse). Erstellen Sie separate Dateien für Anträge.
  • Weiteres: Für XML-Format (GAEB DA XML 3.3) wäre es komplexer (hierarchische XML-Tags wie <BoQ>, <Item>, <Qty>). Wenn Sie XML bevorzugen oder eine Datei zum Download brauchen, geben Sie mehr Details an. Testen Sie mit kostenlosen Tools wie GAEB-Online oder Konvertern.
0081L 1122PPPPI90 000001
01Muster-LV Seniorengerechtes Bad 000002
02Sanierungsfirma Beispiel GmbH 000003
03Umbau zu barrierefreiem Bad 000004
08EURO EURO 000005
111 N 000006
12L O S : 1 000007
1110 N 000008
12Demontagearbeiten 000009
21101 NNN 00000001000Stck
25Demontage und Entsorgung der alten Badewanne inkl. Armaturen und Abfluss 000010
26Förderfähig bei KfW/Pflegekasse. 000011
23101 00000150000 00000150000
21102 NNN 00000001000Stck
25Demontage und Entsorgung des alten Waschbeckens inkl. Armaturen 000012
23102 00000100000 00000100000
21103 NNN 00000001000Stck
25Demontage und Entsorgung der alten Toilette 000013
23103 00000120000 00000120000
21104 NNN 00000010000m2
25Abbau und Entsorgung alter Fliesen und Bodenbeläge (ca. 10 m²) 000014
23104 00000020000 00000200000
21105 NNN 00000002000Stck
25Entfernung von Schwellen und Türrahmen (zur Verbreiterung) * 000015
23105 00000080000 00000160000
3110 00000730000
3210 00000730000
1111 N 000016
12L O S : 2 000017
1110 N 000018
12Bau- und Installationsarbeiten 000019
21101 NNN 00000001000Stck
25Einbau bodengleicher Dusche (barrierefrei, mit rutschhemmendem Belag) * 000020
26Abmessung min. 1,20 x 1,20 m, inkl. Abdichtung und Abfluss. Förderfähig. 000021
23101 00001500000 00001500000
21102 NNN 00000004000Stck
25Installation von Haltegriffen an Dusche, Toilette und Waschbecken * 000022
26Rostfrei, belastbar bis 150 kg. Förderfähig. 000023
23102 00000100000 00000400000
21103 NNN 00000001000Stck
25Einbau höhenverstellbarer oder erhöhter Toilette * 000024
26Sitzhöhe 48–50 cm. Förderfähig. 000025
23103 00000400000 00000400000
21104 NNN 00000001000Stck
25Montage unterfahrbaren Waschbeckens * 000026
26Mit Freiraum für Rollstuhl, Tiefe min. 48 cm. Förderfähig. 000027
23104 00000350000 00000350000
21105 NNN 00000001000Stck
25Verbreiterung der Badezimmertür auf min. 80 cm * 000028
26Z. B. durch Schiebetür. Förderfähig. 000029
23105 00000600000 00000600000
21106 NNN 00000010000m2
25Verlegung rutschfester Bodenfliesen * 000030
26Rutschhemmklasse R10 oder höher. Förderfähig. 000031
23106 00000080000 00000800000
21107 NNN 00000001000Stck
25Optimierung der Beleuchtung * 000032
26Blendfrei, sensor gesteuert, min. 300 Lux. Förderfähig. 000033
23107 00000250000 00000250000
21108 NNN 00000001000Pausch
25Anpassung von Leitungen und Abflüssen 000034
26Inkl. Prüfung auf Dichtheit. 000035
23108 00000500000 00000500000
3110 00004800000
3210 00004800000
1112 N 000036
12L O S : 3 000037
1110 N 000038
12Materialien und Zubehör 000039
21101 NNN 00000001000Stck
25Bodengleiche Duschwanne mit Antirutsch-Beschichtung * 000040
23101 00000300000 00000300000
21102 NNN 00000004000Stck
25Haltegriffe (zertifiziert nach DIN) * 000041
23102 00000050000 00000200000
21103 NNN 00000001000Stck
25Erhöhte Toilettenschüssel mit Spülkasten 000042
23103 00000200000 00000200000
21104 NNN 00000001000Stck
25Unterfahrbares Waschbecken 000043
23104 00000150000 00000150000
21105 NNN 00000010000m2
25Rutschfeste Fliesen und Kleber 000044
23105 00000040000 00000400000
21106 NNN 00000001000Set
25LED-Beleuchtungsset mit Sensor 000045
23106 00000150000 00000150000
3110 00001400000
3210 00001400000
1113 N 000046
12L O S : 4 000047
1110 N 000048
12Sonstiges 000049
21101 NNN 00000001000Pausch
25Reinigung und Endabnahme des Badezimmers 000050
23101 00000200000 00000200000
21102 NNN 00000005000Std
25Planung und Beratung (inkl. Förderantragshilfe) 000051
23102 00000080000 00000400000
3110 00000600000
3210 00000600000
311 00007530000
321 00007530000
99 00007530000

References

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