Das ist möglich: Eigentumswohnung mit mehreren Käufern (Miteigentum)

In Polen können mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung kaufen. Das nennt sich Miteigentum (polnisch: współwłasność). Es ist eine sehr verbreitete Praxis, besonders bei teuren Objekten in Premiumlagen.


Wie funktioniert das in der Praxis?

AspektErklärung
RechtsformDie Wohnung wird gemeinsam im Grundbuch (księga wieczysta) eingetragen. Jeder Käufer erhält einen Anteil (np. 50/50, 70/30, 1/3 usw.).
Anzahl der KäuferUnbegrenzt – 2, 3, 4 oder mehr Personen (auch juristische Personen wie Firmen).
BeispieleEhepaar, Geschwister, Freunde, Investoren-Gruppe, Eltern + Kind, Firma + Mitarbeiter.
KaufvertragWird gemeinsam beim Notar unterzeichnet. Jeder Käufer ist solidarisch haftbar für die Zahlung (Bank sieht alle als Schuldner).
HypothekDie Bank prüft alle Käufer (Einkommen, Bonität). Der Kredit wird auf alle Namen laufen.
Steuern & GebührenNotarkosten, PCC-Steuer (2 %) und Grundbuchgebühren werden einmalig fällig – unabhängig von der Anzahl der Käufer.

Vorteile des gemeinsamen Kaufs

VorteilBeschreibung
Höhere FinanzkraftMehrere Käufer = höhere Kreditwürdigkeit → leichterer Zugang zu teuren Objekten.
Günstigere ZinsenBanken sehen mehrere solvente Käufer oft positiv.
InvestitionsteilungIdeal für Investorengruppen – z. B. für Airbnb-Vermietung in Granaria (hohe Rendite).
ErbschaftsplanungEltern kaufen mit Kind → steueroptimierte Übergabe.

Beachte!

RisikoLösung
StreitigkeitenKlare Miteigentumsvereinbarung beim Notar (z. B. Nutzungsregeln, Verkaufsrechte).
VerkaufAlle müssen zustimmen oder es gibt Vorkaufsrecht.
KreditrückzahlungWenn ein Käufer ausfällt → die anderen haften voll (Solidarhaftung).
Trennung / ScheidungKann kompliziert werden → besser vorab regeln.

Beispiel: Deo Plaza Fantasy – 2 Käufer (50/50)

PositionWert
Wohnungspreis2.030.800 zł
Anzahlung (20 %)406.160 zł → 203.080 zł pro Person
Kredit (80 %)1.624.640 zł → 812.320 zł pro Person
Monatsrate (3 %, 30 Jahre)ca. 6.850 zł → 3.425 zł pro Person


Wichtige Dokumente beim Notar

  1. Kaufvertrag (umowa sprzedaży) – mit Anteilen.
  2. Miteigentumsvereinbarung (umowa o współwłasności) – optional, aber sehr empfohlen.
  3. Vollmacht – falls nicht alle persönlich anwesend.

Fazit: Ja, absolut möglich – und in Bestlagen sogar üblich!

  • Perfekt für Investoren, Familien oder Freunde.
  • Banken akzeptieren das ohne Probleme, solange alle Käufer kreditwürdig sind.
  • Tipp: Lassen Sie sich vom Notar eine klare Regelung für Nutzung, Verkauf und Kosten erstellen.

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