Was ist das?
Um eine Fundacja Rodzinna zu gründen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Gründer: Mindestens eine natürliche Person (der Founder oder Fundator), die das Vermögen einbringt. Es können mehrere Gründer sein, aber nur natürliche Personen.
- Mindestvermögen: 100.000 PLN (ca. 23.000 EUR, Stand 2025). Dies kann in Form von Geld, Immobilien, Aktien oder anderen Vermögenswerten erfolgen.
- Organe:
- Vorstand (Zarząd): Verwaltet die Stiftung.
- Begünstigtenversammlung (Zgromadzenie Beneficjentów): Besteht aus den Begünstigten (z. B. Familienmitglieder).
- Optional: Aufsichtsrat (Rada Nadzorcza) für Kontrolle.
- Statut: Muss notariell beurkundet werden und Angaben zu Zweck, Vermögen, Begünstigten und Auflösung enthalten.
- Registrierung: Beim zuständigen Gericht (Sąd Rejonowy) im Register der Familienstiftungen (Rejestr fundacji rodzinnych). Die Registrierung dauert typisch 1–3 Monate, kann aber aufgrund von Rückständen länger dauern (bis zu 6 Monate in 2024/2025).
- Kosten:
- Notargebühren: ca. 500–2.000 PLN.
- Gerichtsgebühren: 500 PLN.
- Steuern: Keine Einkommensteuer auf Einbringung des Vermögens (bis zu einem Wert von 50 Mio. PLN pro Begünstigten), aber 19% Körperschaftsteuer auf Gewinne.
Steuerliche Aspekte
Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Ausschüttungen an Begünstigte – bei Einhaltung der Regeln.
Körperschaftsteuer: 0% für Stiftungsaktivitäten, 19% auf sonstige Einkünfte
Aktuelle Entwicklungen (2025): Seit der Einführung 2023 wurden über 1.000 Familienstiftungen registriert, mit steigender Tendenz. Es gibt Diskussionen über Anpassungen, z. B. zur Reduzierung von Wartezeiten bei der Registrierung.
Steuergruppen nach Verwandtschaftsgrad
Die Einteilung erfolgt in Steuergruppen (Grupy podatkowe) gemäß dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Die PIT-Sätze für Ausschüttungen betragen. Ausschüttungen an Begünstigte unterliegen 15% oder 19% Steuer, je nach Verwandtschaftsgrad.
In der Fundacja Rodzinna unterliegen Ausschüttungen (Leistungen an Begünstigte) einer spezifischen Besteuerung, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Stifter (Fundator) richtet. Die Steuerregeln basieren auf dem Gesetz über die Familienstiftung vom 26. Januar 2023 und dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (Ustawa o podatku od spadków i darowizn). Die Stiftung selbst zahlt zunächst 15% Körperschaftsteuer (CIT) auf den Wert der Ausschüttung. Zusätzlich kann für die Begünstigten eine persönliche Einkommensteuer (PIT) anfallen, deren Höhe von der Steuergruppe abhängt, die dem Verwandtschaftsgrad entspricht.
- Steuergruppe 0 (engste Familie, oft steuerbefreit):
- Umfasst den Stifter selbst, Ehepartner, direkte Nachkommen (Kinder, Enkel), direkte Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Adoptivkinder.
- Steuer: Nur 15% CIT durch die Stiftung. Keine zusätzliche PIT für den Begünstigten (effektive Belastung ca. 15%, da Befreiung gilt).dudkowiak.companasiuk.com.pl
- Steuergruppe I und II (nahe Verwandte):
- Gruppe I: Geschwister, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Neffen/Nichten (Kinder von Geschwistern).
- Gruppe II: Weitere Verwandte wie Onkel/Tanten, Cousins usw.
- Steuer: 15% CIT durch die Stiftung + 10% PIT für den Begünstigten auf den Wert der Ausschüttung (effektive Belastung ca. 24%).cgolegal.commartinitax.pl
- Steuergruppe III und andere (entfernte oder keine Verwandten):
- Umfasst entfernte Verwandte oder Dritte (z. B. Freunde, Geschäftspartner).
- Steuer: 15% CIT durch die Stiftung + 15% PIT für den Begünstigten (effektive Belastung ca. 28%).cgolegal.commartinitax.pl
Weitere Hinweise
Aktuelle Entwicklungen (2025): Seit der Einführung 2023 wurden über 1.000 Familienstiftungen gegründet. Die Steuerregeln wurden in 2024/2025 leicht angepasst, um Missbrauch zu vermeiden, aber die Gruppenstruktur bleibt stabil.
Berechnungsbasis: Die Steuer wird auf den Marktwert der Ausschüttung (z. B. Geld, Immobilien, Aktien) erhoben. Die Stiftung fungiert als Steuerabzugsstelle für die PIT und zahlt diese an das Finanzamt.
Befreiungen und Optimierungen: Für Gruppe 0 gibt es oft vollständige Befreiung von zusätzlicher PIT, was die Stiftung attraktiv macht. Ab 2025 gibt es Diskussionen über Anpassungen, z. B. zur Reduzierung der effektiven Belastung auf ca. 14% für enge Familienkreise durch Abzüge.dudkowiak.com
Gründungsprozess
- Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt oder Steuerberater spezialisiert auf Familienstiftungen (z. B. über die Kammer der Steuerberater in Polen).
- Statut erstellen: Definieren Sie Zweck, Begünstigte und Vermögen.
- Notarielle Beurkundung: Beim Notar den Gründungsakt unterzeichnen und das Vermögen einbringen.
- Registrierung beantragen: Beim Gericht einreichen (online über das Portal PRS).
- Konto und Verwaltung: Nach Registrierung ein Bankkonto eröffnen und die Stiftung verwalten.
Des weiteren ..
Vermögensschutz vor Gläubigern, steuerliche Optimierung, klare Nachfolge. Die Stiftung ist nicht-anonym im öffentlichen Register verzeichnet.